Der Login steht zurzeit nicht zur Verfügung.
Die Auswirkungen des Coronavirus hat auch die deutsche Wirtschaft hart getroffen. Was tun, wenn bei Ihnen das Geld nicht für die kommende Beitragszahlung reicht? Wenden Sie sich gerne direkt an uns.
Das bereits in der Vergangenheit vorgehaltene vereinfachte Stundungsverfahren kann auch für die Beiträge der Monate 02/2022 - 04/2022 erneut in Anspruch genommen werden. Konkret bedeutet dies, dass diese Beiträge auf Antrag längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Mai 2022 gestundet werden können.
Wir gehen hier unbürokratisch vor. In der Regel ist es ausreichend, wenn Sie erklären:
Wir benötigen einen Antrag auf Ratenzahlung. Falls weitere Unterlagen benötigt werden, melden wir uns bei Ihnen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartner.
Falls Sie Kurzarbeit beantragt haben, endet die Stundung, sobald Sie die Erstattung der Beiträge für diesen Monat von der Bundesagentur für Arbeit erhalten. Bitte leiten Sie die erstatteten Beiträge schnellstmöglich an uns weiter.
Bis einschließlich Juni 2021 konnten wir für die Vergangenheit bei bestehenden Ratenzahlungsvereinbarung die monatlichen Raten stunden. Ab Juli 2021 war die Ratenzahlung wieder aufzunehmen.