Beitragszahlung / SEPA-Lastschriftmandat

Wir machen Ihnen die Beitragszahlung einfach: Lassen Sie die Beiträge bequem per Lastschrift einziehen oder überweisen Sie sie an uns.
Lastschriftverfahren (SEPA)
SEPA ist die Abkürzung für "Single Euro Payments Area". Sie bezeichnet den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum für Überweisungen und Lastschriften europaweit.
Sie können uns das SEPA-Lastschriftmandat über den DEÜV-Datensatz Arbeitgeberkonto (DSAK) erteilen. Nutzen Sie dafür die Änderungsmeldung im DEÜV-Meldeverfahren:
- Datensatz Krankenkassenmeldung (DSAK) wählen
- Betriebsnummer der DAK-Gesundheit als Empfänger der Meldung eintragen
- Abgabegrund 02 (Änderungsmeldung) und Datenbaustein SEPA-Lastschriftmandat (DBSL) wählen
Auch ein elektronischer Widerruf des SEPA-Lastschriftmandates ist möglich - über das Datenfeld "Kennzeichen Widerruf SEPA-Lastschriftmandat".
Falls dies nicht möglich ist, können Sie uns auch ein SEPA-Mandat zuschicken.
Hinweis: Wir bitten um Verständnis, dass wir das ausgefüllte und unterschriebene Formular im Original benötigen. Eine Übermittlung per Fax oder per Mail ist aufgrund der derzeitigen Rechtslage leider nicht möglich.
Beitragsüberweisung
