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Beitragszahlung / SEPA-Lastschriftmandat

Symbolbild Beitragszahlungen: Zwei Frauen schauen gemeinsam auf ein Tablet.

Wir machen Ihnen die Beitragszahlung einfach: Lassen Sie die Beiträge bequem per Lastschrift einziehen oder überweisen Sie sie an uns.

Lastschriftverfahren (SEPA)

Beim Lastschriftverfahren buchen wir Ihre Beiträge zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto ab. Die Beitragsabbuchung erkennen Sie an unserer Gläubigeridentifikationsnummer (GID) DE03DAK00001901794 im Verwendungszweck.
SEPA ist die Abkürzung für "Single Euro Payments Area". Sie bezeichnet den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum für Überweisungen und Lastschriften europaweit.

Hinweis: Wir bitten um Verständnis, dass wir das ausgefüllte und unterschriebene Formular im Original benötigen. Eine Übermittlung per Fax oder per Mail ist aufgrund der derzeitigen Rechtslage leider nicht möglich.

Datensatz Arbeitgeberkonto (DSAK)

Sie können uns das SEPA-Lastschriftmandat auch über den DEÜV-Datensatz Arbeitgeberkonto (DSAK) erteilen. Nutzen Sie dafür die Änderungsmeldung im DEÜV-Meldeverfahren:

  • Datensatz Krankenkassenmeldung (DSAK) wählen
  • Betriebsnummer der DAK-Gesundheit als Empfänger der Meldung eintragen
  • Abgabegrund 02 (Änderungsmeldung) und Datenbaustein SEPA-Lastschriftmandat (DBSL) wählen

Auch ein elektronischer Widerruf des SEPA-Lastschriftmandates ist möglich - über das Datenfeld "Kennzeichen Widerruf SEPA-Lastschriftmandat".

Beitragsüberweisung

Haben Sie sich für die Überweisung Ihrer Beiträge entschieden, geben Sie bitte als Verwendungszweck immer Ihre Betriebsnummer an. Beachten Sie bitte die Banklaufzeiten und Fälligkeitstage. Hier finden Sie unsere Bankverbindungen.
Aktualisiert am:
Telefonkontakt
+49 40 325 325 810

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