Wenn du noch studierst, warst du bestimmt bislang über deine Eltern familienversichert. Ab 25 Jahren musst du dich allerdings in der Regel selbst versichern. Gleiches gilt auch, wenn du zum Beispiel als Werkstudent oder Werkstudentin einer Beschäftigung nachgehst und mit deinen Einnahmen die Einkommensgrenze von 485 Euro (2023) überschreitest. Mit einem Minijob liegt die Grenze bei 520 Euro (2023). Verdienst du mehr, ist unsere studentische Krankenversicherung das Richtige. Diese kannst du bis zum Ende des Semesters, in dem du dein 30. Lebensjahr vollendest, nutzen.
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Der Beitrag zur studentischen Krankenversicherung bemisst sich nach dem BAföG-Satz. Das gilt auch, wenn du selbst kein BAföG beziehst. Zu diesem gesetzlich festgelegten Beitrag kommt noch ein Zusatzbeitrag hinzu, der sich von Krankenkasse zu Krankenkasse unterscheidet. Zusätzlich fallen Beiträge für die Pflegeversicherung an. Bei der DAK-Gesundheit zahlst du somit monatlich insgesamt 124,40 Euro beziehungsweise 129,27 Euro ab dem 23. Lebensjahr.
Bis 25 Jahre kannst du beitragsfrei über deine Eltern familienversichert sein. Dann stehen dir allerdings bestimmte Leistungen, zum Beispiel unsere Wahltarife, nicht zur Verfügung. Außerdem darfst du dann neben dem Studium nur maximal 485 Euro (2023) verdienen. Mit einem Minijob liegt die Grenze bei 520 Euro (2023) im Monat. Arbeitest du als Werkstudent oder Werkstudentin und verdienst mehr, musst du dich selbst versichern. Gleiches gilt, wenn du älter als 25 Jahre bist.
Arbeitest du während des Studiums, kann sich das auf deine Krankenversicherung auswirken. Mit einem Studentenjob, der die Einkommensgrenze von monatlich 485 Euro (2023) beziehungsweise 520 Euro (2023) im Minijob nicht übersteigt, kannst du in der Regel familienversichert bleiben. Als Werkstudent oder Werkstudentin verdienst du allerdings oft mehr. Dann musst du dich in der studentischen Krankenversicherung versichern. Für die Beschäftigung selbst fallen keine Krankenversicherungsbeiträge an.
Wenn du ein Praktikum machst, sei es vor, während oder nach dem Studium, und dabei ein geringfügiges Einkommen nicht überschreitest, darfst du familienversichert bleiben. Wenn du mehr verdienst, jedoch die 20 Wochenstunden nicht überschreitest, musst du dich in der studentischen Krankenversicherung selbst versichern. Gleiches gilt, wenn du über 25 Jahre alt bist.
Wenn du dich nur vorübergehend im Ausland aufhältst, aber weiterhin an einer deutschen Hochschule eingeschrieben bist, bleibt deine Krankenversicherung bestehen, egal, ob du selbst versichert oder in der Familienversicherung bist. Auch wenn du dein gesamtes Studium im EU-Ausland absolvierst, bleibst du in Deutschland versichert.
Wenn du älter als 30 bist und noch studierst, musst du dich in der Regel freiwillig selbst versichern. Nur in Ausnahmefällen kannst du weiterhin in der beitragsgünstigen studentischen Krankenversicherung bleiben. Dafür werden zum Beispiel persönliche Gründe und solche, die mit deiner Ausbildung zu tun haben, berücksichtigt. Wir prüfen in jedem Fall individuell, ob eine Verlängerung möglich ist.