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Als Auszubildender und Auszubildende startest du direkt in das Berufsleben. Das bedeutet auch, dass du dir nun eine Krankenversicherung suchen musst. Spätestens zwei Wochen nach Ausbildungsbeginn musst du deinem Arbeitgeber mitteilen, bei welcher Krankenkasse du dich versichert hast. Und das geht bei der DAK-Gesundheit ganz einfach online. Entdecke hier, welche Vorteile es noch bei uns gibt!
Einfach Rechnung per App einreichen und bis zu 100 Prozent erstattet bekommen.
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Ganz ohne Papierkram. Einfach Formular ausfüllen. Die Kündigung bei deiner alten Krankenkasse übernehmen wir.
Melde dich einfach zu unserem kostenlosen Bonusprogramm an. Punkte gibt es zum Beispiel für die Mitgliedschaft im Fitnessstudio oder Sportverein, für unsere Online-Coachings oder Präventionskurse. Die Punkte kannst du dir dann in Euro auszahlen lassen oder für bestimmte Leistungen einlösen – lass dir so zum Beispiel deine Sneaker zu 100 Prozent erstatten. Einfach Rechnung über die DAK App einreichen!
Wenn du eine Ausbildung machst, bist du krankenversicherungspflichtig. Während du zuvor vermutlich über deine Eltern in der Familienversicherung warst, musst du dich nun selbst versichern. Die fälligen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung werden direkt von deinem Gehalt abgezogen. Darum kümmert sich dein Ausbildungsbetrieb.
Die Beiträge zur Krankenversicherung setzen sich zusammen aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, der bei allen Krankenkassen gleich ist, und dem Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst festlegt. Bei der DAK-Gesundheit kommst du somit auf einen Beitragssatz von insgesamt 16,3 Prozent (2023). Diesen teilst du dir mit deinem Arbeitgeber, sodass jeder von euch 8,15 Prozent (2023) deines Bruttolohns abführen muss.
Die genaue Höhe deines Krankenversicherungsbeitrags bemisst sich also nach deinem Gehalt. Verdienst du weniger als 325 Euro, musst du keine Beiträge zahlen. Dann übernimmt dein Arbeitgeber die fälligen Beiträge komplett.
Als Azubi kannst du deine Krankenkasse frei wählen. Der allgemeine Beitragssatz ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Nur der Zusatzbeitrag unterscheidet sich.
Neben den Kosten solltest du dir anschauen, welche Leistungen die Krankenkassen bieten. Neben gesetzlich festgelegten Leistungen bieten einige Krankenkassen auch tolle Extras. Bei der DAK-Gesundheit kannst du dir zum Beispiel Geldprämien auszahlen lassen, dir einen Zuschuss zum Fitnessstudio sichern oder mit einem Wahltarif Beiträge zurückerstatten lassen.
Wenn du eine schulische Ausbildung machst und kein Gehalt bekommst, musst du dich nicht selbst versichern. Du kannst dann weiterhin familienversichert bleiben – bis du 25 Jahre alt bist. Anschließend kannst du dich bei uns freiwillig selbst versichern.
Wenn du nach deiner Ausbildung weiterhin in deinem Ausbildungsbetrieb beschäftigt bleibst, läuft deine Versicherung weiter wie bisher. Da dein Gehalt vermutlich steigt, erhöhen sich allerdings auch die Beiträge zur Krankenversicherung, da diese prozentual zu deinem Bruttolohn berechnet werden.
Wenn du den Arbeitgeber wechselst, ändert sich an deiner Krankenversicherung auch nichts. Du musst deinem neuen Arbeitgeber nur sagen, wo du versichert bist, damit er die fälligen Beiträge abführen kann.
Wenn du deine Ausbildung abbrichst und keiner Beschäftigung nachgehst, kannst du dich, sofern du noch unter 25 Jahren bist, wieder über einen Elternteil familienversichern. Dein Vater oder deine Mutter muss dann einen entsprechenden Antrag bei der Krankenversicherung stellen.
Wenn du deine Ausbildungsstätte wechselst oder eine neue Ausbildung anfängst, läuft deine Krankenversicherung weiter. Teile deinem neuen Arbeitgeber einfach mit, wo du versichert bist.
Falls du nach dem Abschluss deiner Ausbildung nicht weiterbeschäftigt wirst und du in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung versichert warst, steht dir Arbeitslosengeld I zu. Du bleibst selbst versichert, aber die Agentur für Arbeit übernimmt die Krankenkassenbeiträge.