Krankenversicherung in der Elternzeit
Während der Elternzeit bleiben Sie in der Regel versichert wie bisher. Ob und in welcher Höhe Sie Beiträge zahlen müssen, ist unterschiedlich geregelt.
Wie bin ich während der Elternzeit versichert?
- Pflichtversicherte und Familienversicherte zahlen während der Elternzeit keine Krankenkassenbeiträge, wenn sie kein zusätzliches Einkommen haben. Für das Elterngeld fallen keine Beiträge an.
- Auch freiwillig gesetzlich Versicherte, die einen Anspruch auf Familienversicherung hätten, sind während der Elternzeit beitragsfrei versichert.
- Besteht für freiwillig gesetzlich Versicherte dieser Anspruch allerdings nicht, zum Beispiel weil sie unverheiratet sind, so fallen Krankenversicherungsbeiträge an. Die Höhe wird individuell berechnet, jedoch gibt es einen Mindestbeitrag.
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Ich möchte während der Elternzeit arbeiten: Was ist mit meiner Krankenversicherung?
Ob und in welcher Höhe Sie Krankenkassenbeiträge abführen müssen, hängt von der Art der Anstellung ab. Arbeiten Sie während der Elternzeit zum Beispiel in Teilzeit, führt der Arbeitgeber wie gehabt den entsprechenden Anteil zur Krankenversicherung für Sie ab.
Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse
Endet Ihr Arbeitsverhältnis während des Mutterschutzes, greifen andere Regelungen. Sie haben dennoch Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Waren Sie zum Beispiel befristet angestellt oder haben selbst gekündigt, erhalten Sie Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Bei einer rechtswirksamen Kündigung durch Ihren Arbeitgeber übernimmt die Krankenkasse das Mutterschaftsgeld in Höhe Ihres bisherigen Einkommens komplett.
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Krankenkasse wechseln während der Elternzeit
Sie können während des Mutterschutzes beziehungsweise der Elternzeit Ihre Krankenkasse problemlos wechseln. Bei einem Wechsel während des Mutterschutzes muss allerdings der Arbeitgeber auf dem Mitgliedsantrag vermerkt sein.
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