Gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige

Gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige: Frau sitzt am Esstisch und arbeitet am Laptop

Selbstständig sein heißt viel Freiheit, aber auch viel Verantwortung – gerade beim Thema Gesundheit. Denn im Krankheitsfall fallen Einkommen und Arbeitskraft oft gleichzeitig weg. Daher lohnt es sich, die Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige zu kennen. Denn damit sind Sie zuverlässig abgesichert und müssen sich keine Sorgen, um Ihre medizinische Versorgung machen.

 

Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung: Das sollten Selbstständige wissen

Viele Selbstständige können sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern – entscheidend ist, dass bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt sind, also dass Sie in den letzten Monaten oder Jahren bereits Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse waren und der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland ist.

Die gesetzliche Krankenversicherung sorgt in Deutschland dafür, dass Sie als Selbstständige umfassend medizinisch versorgt und je nach Tarif finanziell abgesichert sind. Sie bietet eine freie Arztwahl und eine hochwertige medizinische Versorgung. Selbstständige profitieren bei der gesetzlichen Krankenversicherung von den gleichen Leistungen wie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Die Beiträge hängen von Ihrem Einkommen ab. 

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Wie können Selbstständige von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?

Wenn Sie Ihr 55. Lebensjahr bereits vollendet haben, ist ein Wechsel aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich nicht mehr möglich. Ein Wechsel von einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung zu einer privaten Krankenversicherung in jungen Jahren sollte deshalb gut überlegt sein.

Vor 55 ist ein Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung nur in Ausnahmefällen möglich. Ändern sich zum Beispiel Ihre Einkommensverhältnisse, kann Versicherungspflicht eintreten und ein Wechsel möglich machen. Nämlich dann, wenn Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen – und das Bruttoentgelt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 73.800 (2025) / 77.400 (2026) Euro liegt  und Sie die Selbstständigkeit nur noch nebenberuflich ausführen oder ganz aufgeben. 

Vorteile in der gesetzlichen Krankenversicherung

Ihre Vorteile bei der DAK-Gesundheit

Geld zurück mit Wahltarifen und dem Bonusprogramm.

Bei der DAK-Gesundheit profitieren Sie von ausgezeichneten Leistungen und tollen Extras  – von Arzt- und Zahnarztbehandlungen über Krankenhausaufenthalte bis hin zu Vorsorgeuntersuchungen. Geld zurück gibt es etwa mit unseren Wahltarifen und dem Bonusprogramm. Und damit Sie gesund und leistungsfähig bleiben, erhalten Sie Leistungen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen, zum Beispiel für Osteopathie und professionellen Zahnreinigung. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, können auch Kinder oder Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin beitragsfrei mitversichert werden.

Was zählt als Einkommen bei der Krankenkasse für Selbstständige?

Die Krankenkassenbeiträge für hauptberuflich Selbstständige berechnen wir aus Ihrem Gesamteinkommen. Dazu gehören zum Beispiel folgende Einnahmen: 

  • Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit (steuerrechtlicher Gewinn)
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einnahmen aus Kapitalvermögen
  • Renten und Versorgungsbezüge
  • Arbeitsentgelt aus mehr als geringfügiger Beschäftigung
  • Sonstige Einnahmen, zum Beispiel Abfindungen, Unterhaltszahlungen, Energiebeihilfen

Wie berechnet die Krankenkasse den Beitrag für Selbstständige?

Bei der Berechnung der Beiträge hauptberuflich Selbstständiger werden neben dem Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit alle Einnahmen berücksichtigt, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden könnten.
Als Mindesteinnahme werden 1.248,33 (2025) / 1.318,33 (2026) Euro pro Monat zugrunde gelegt. Das gilt auch, wenn Sie weniger verdienen. Ansonsten werden die Beiträge nach Ihrem tatsächlichen Einkommen berechnet, allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 (2025) / 5.812,50 (2026) Euro im Monat. 

Die Beitragseinstufung erfolgt in der Regel in einem zweistufigen Verfahren:

  1. Im ersten Schritt werden Ihre Beiträge auf der Grundlage des aktuellen Einkommensteuerbescheides zukunftsbezogen (Folgemonat der Ausstellung des Einkommensteuerbescheides durch die Finanzbehörde) vorläufig (unter Vorbehalt) festgesetzt.
    Wenn Sie eine neue selbstständige Tätigkeit aufgenommen haben, werden Sie auf Grundlage der Schätzung des Gewinns vorläufig eingestuft.
  2. Im zweiten Schritt werden die Beiträge nach Vorlage Ihres Einkommensteuerbescheides für das jeweilige Kalenderjahr rückwirkend endgültig berechnet. Außerdem werden die vorläufigen Beiträge ab dem Folgemonat der Ausstellung des Einkommensteuerbescheides neu festgesetzt.

Die zweistufige Beitragseinstufung gilt im Regelfall nicht, wenn Sie Einnahmen über der Beitragsbemessungsgrenze erklären.

 

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Wie viel kostet die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige?

Die Beitragshöhe richtet sich also nach dem tatsächlichen Arbeitseinkommen, das in der Regel auf Basis des Steuerbescheids ermittelt wird. Es gelten außerdem Mindest- und Höchstgrenzen. Zusätzlich können Selbstständige wählen, ob sie einen Tarif mit oder ohne Krankengeld für Selbstständige abschließen möchten. Ohne diese Wahloption besteht kein Anspruch auf Krankengeld.

Wie hoch ist der Beitrag für Selbstständige: ermäßigter und allgemeiner Beitragssatz 

FAQ Krankenversicherung Selbstständige

Weitere Fragen und Antworten zum Thema finden Sie unter 

  • Ohne Anspruch auf Krankengeld zahlen Sie den ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent plus den kassenindividuellen Zusatzbeitrag von 2,8 Prozent, sodass insgesamt 16,8 Prozent anfallen.
  • Mit Anspruch auf Krankengeld zahlen Sie den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag von 2,8 Prozent, sodass insgesamt 17,4 Prozent anfallen.  

Wichtig: Mit dem ermäßigten Beitragssatz haben Sie im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Zahlung von Krankengeld für Selbstständige. 

Wie hoch ist der Höchstbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige?

Der Höchstbeitrag für Selbstständige zur gesetzlichen Krankenversicherung ist abhängig von der Wahl des Krankengeldanspruchs. Er beträgt mit Krankengeldanspruch bei der DAK-Gesundheit höchstens 959,18 (2025) Euro.
Die Tabelle gibt einen Überblick über die Höchst- und Mindestbeiträge.

Monatlicher Mindest- und Höchstbeitrag für Selbständige bei der DAK-Gesundheit
Beitragspflichtige Einnahmen von monatlichmindestens 1.248,33 (2025) / 1.318,33 (2026)höchstens 5.512,50 (2025) / 5.812,50 (2026) €
Beitragssatz ohne Anspruch auf Krankengeld16,8%16,8%
Beitrag zur Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld209,72 926,10 (2025)
Beitragssatz mit Anspruch auf Krankengeld17,4%17,4%
Beitrag zur Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld217,21 959,18 (2025)
Aktualisiert am:
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