Gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige

Selbstständig sein heißt viel Freiheit, aber auch viel Verantwortung – gerade beim Thema Gesundheit. Denn im Krankheitsfall fallen Einkommen und Arbeitskraft oft gleichzeitig weg. Daher lohnt es sich, die Vorteile der gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige zu kennen. Denn damit sind Sie zuverlässig abgesichert und müssen sich keine Sorgen, um Ihre medizinische Versorgung machen.



Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung: Das sollten Selbstständige wissen
Die gesetzliche Krankenversicherung sorgt in Deutschland dafür, dass Sie als Selbstständige umfassend medizinisch versorgt und je nach Tarif finanziell abgesichert sind. Sie bietet eine freie Arztwahl und eine hochwertige medizinische Versorgung. Selbstständige profitieren bei der gesetzlichen Krankenversicherung von den gleichen Leistungen wie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Die Beiträge hängen von Ihrem Einkommen ab.
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Wie können Selbstständige von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?
Wenn Sie Ihr 55. Lebensjahr bereits vollendet haben, ist ein Wechsel aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich nicht mehr möglich. Ein Wechsel von einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung zu einer privaten Krankenversicherung in jungen Jahren sollte deshalb gut überlegt sein.
Vor 55 ist ein Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung nur in Ausnahmefällen möglich. Ändern sich zum Beispiel Ihre Einkommensverhältnisse, kann Versicherungspflicht eintreten und ein Wechsel möglich machen. Nämlich dann, wenn Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen – und das Bruttoentgelt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 73.800 (2025) / 77.400 (2026) Euro liegt – und Sie die Selbstständigkeit nur noch nebenberuflich ausführen oder ganz aufgeben.
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Was zählt als Einkommen bei der Krankenkasse für Selbstständige?
Die Krankenkassenbeiträge für hauptberuflich Selbstständige berechnen wir aus Ihrem Gesamteinkommen. Dazu gehören zum Beispiel folgende Einnahmen:
- Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit (steuerrechtlicher Gewinn)
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Einnahmen aus Kapitalvermögen
- Renten und Versorgungsbezüge
- Arbeitsentgelt aus mehr als geringfügiger Beschäftigung
- Sonstige Einnahmen, zum Beispiel Abfindungen, Unterhaltszahlungen, Energiebeihilfen
Wie berechnet die Krankenkasse den Beitrag für Selbstständige?
Bei der Berechnung der Beiträge hauptberuflich Selbstständiger werden neben dem Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit alle Einnahmen berücksichtigt, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden könnten.
Als Mindesteinnahme werden 1.248,33 (2025) / 1.318,33 (2026) Euro pro Monat zugrunde gelegt. Das gilt auch, wenn Sie weniger verdienen. Ansonsten werden die Beiträge nach Ihrem tatsächlichen Einkommen berechnet, allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 (2025) / 5.812,50 (2026) Euro im Monat.
Die Beitragseinstufung erfolgt in der Regel in einem zweistufigen Verfahren:
- Im ersten Schritt werden Ihre Beiträge auf der Grundlage des aktuellen Einkommensteuerbescheides zukunftsbezogen (Folgemonat der Ausstellung des Einkommensteuerbescheides durch die Finanzbehörde) vorläufig (unter Vorbehalt) festgesetzt.
Wenn Sie eine neue selbstständige Tätigkeit aufgenommen haben, werden Sie auf Grundlage der Schätzung des Gewinns vorläufig eingestuft. - Im zweiten Schritt werden die Beiträge nach Vorlage Ihres Einkommensteuerbescheides für das jeweilige Kalenderjahr rückwirkend endgültig berechnet. Außerdem werden die vorläufigen Beiträge ab dem Folgemonat der Ausstellung des Einkommensteuerbescheides neu festgesetzt.
Die zweistufige Beitragseinstufung gilt im Regelfall nicht, wenn Sie Einnahmen über der Beitragsbemessungsgrenze erklären.
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Wie viel kostet die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige?
Wie hoch ist der Beitrag für Selbstständige: ermäßigter und allgemeiner Beitragssatz
FAQ Krankenversicherung Selbstständige
Weitere Fragen und Antworten zum Thema finden Sie unter
- Ohne Anspruch auf Krankengeld zahlen Sie den ermäßigten Beitragssatz von 14 Prozent plus den kassenindividuellen Zusatzbeitrag von 2,8 Prozent, sodass insgesamt 16,8 Prozent anfallen.
- Mit Anspruch auf Krankengeld zahlen Sie den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag von 2,8 Prozent, sodass insgesamt 17,4 Prozent anfallen.
Wichtig: Mit dem ermäßigten Beitragssatz haben Sie im Krankheitsfall keinen Anspruch auf Zahlung von Krankengeld für Selbstständige.
Wie hoch ist der Höchstbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige?
Der Höchstbeitrag für Selbstständige zur gesetzlichen Krankenversicherung ist abhängig von der Wahl des Krankengeldanspruchs. Er beträgt mit Krankengeldanspruch bei der DAK-Gesundheit höchstens 959,18 (2025) Euro.
Die Tabelle gibt einen Überblick über die Höchst- und Mindestbeiträge.
| Monatlicher Mindest- und Höchstbeitrag für Selbständige bei der DAK-Gesundheit | ||
|---|---|---|
| Beitragspflichtige Einnahmen von monatlich | mindestens 1.248,33 (2025) / 1.318,33 (2026)€ | höchstens 5.512,50 (2025) / 5.812,50 (2026) € |
| Beitragssatz ohne Anspruch auf Krankengeld | 16,8% | 16,8% |
| Beitrag zur Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld | 209,72 € | 926,10 (2025)€ |
| Beitragssatz mit Anspruch auf Krankengeld | 17,4% | 17,4% |
| Beitrag zur Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld | 217,21 € | 959,18 (2025)€ |






