Familienversicherung: Ihre Liebsten beitragsfrei mitversichern

Sie haben gerade Familienzuwachs bekommen oder überlegen zur DAK-Gesundheit zu wechseln? Dann haben wir gute Nachrichten: Sie können Ihre Familie bei uns kostenfrei mitversichern. Wir erklären Ihnen, welche Voraussetzungen es dafür gibt und wie Sie die Familienversicherung beantragen.
Was ist die Familienversicherung?
Die Familienversicherung ermöglicht es Angehörige ohne zusätzlichen Beitrag mitzuversichern. Bei der DAK-Gesundheit können Sie Ihre Kinder und unter bestimmten Voraussetzungen auch Ihren Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin bzw. Ihren Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin kostenfrei mitversichern. Das bedeutet, dass Ihre Familienmitglieder die gleichen ausgezeichneten Leistungen der DAK-Gesundheit nutzen können, wie Sie selbst, ohne dass Sie dafür Beiträge zahlen.
Vorteile der Familienversicherung
- Kostenfrei: Sie zahlen keine zusätzlichen Beiträge für die Mitversicherung Ihrer Angehörigen.
- Geschützt: Ihre Familie profitiert von den gleichen Leistungen wie Sie, einschließlich Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Behandlungen.
- Einfach: Alle Familienmitglieder sind bei einer Krankenkasse versichert, was die Verwaltung und Kommunikation erleichtert.
Wer kann die Familienversicherung nutzen?
Wenn Sie selbst bei der DAK-Gesundheit versichert sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Familienmitglieder in der Familienversicherung mitversichern – ohne zusätzliche Beiträge:
- Ehepartnerinnen und Ehepartner oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
- Leibliche Kinder und Adoptivkinder
- Stief- und Enkelkinder, die mit Ihnen zusammenleben
- Stief- und Enkelkinder, die zwar nicht in Ihrem Haushalt leben, für deren Lebensunterhalt Sie aber überwiegend sorgen
- Pflegekinder, die mit Ihnen zusammenleben
Was sind die Voraussetzungen für die Familienversicherung?
Um die Familienversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wesentliche Faktoren bei Kindern sind das Alter und die Lebenssituation:
Bis zu welchem Alter kann ich die Familienversicherung nutzen?
Kinder können grundsätzlich bis zu ihrem 18. Geburtstag beitragsfrei in der Familienversicherung bleiben. Unter bestimmten Voraussetzungen gelten erweiterte Altersgrenzen für Kinder:
- Wenn die Kinder noch zur Schule gehen, eine Berufsausbildung ohne Gehalt, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr absolvieren oder studieren, verschiebt sich die Altersgrenze bis längstens zum 25. Geburtstag.
- Weiterhin kann Ihr Kind auch nach dem 25. Geburtstag familienversichert sein, wenn sich dessen Ausbildung durch einen Wehr- oder Freiwilligendienst verzögert hat. Die Familienversicherung verlängert sich um die Zeit des Dienstes, maximal jedoch um zwölf Monate.
- Geistig, seelisch oder körperlich beeinträchtigte Kinder können auch als Erwachsene familienversichert bleiben, wenn sie für ihren Lebensunterhalt nicht selbst aufkommen können. Voraussetzung dafür ist, dass die Behinderung bereits in der Zeit vor dem 23. Geburtstag bestand.
Weitere Voraussetzungen, die für Kinder und Partner oder Partnerinnen gilt:
- Wohnsitz: Der Wohnsitz muss in Deutschland liegen.
- Versicherungsstatus: Ihr Familienmitglied ist nicht versicherungsfrei oder privat versichert, wie zum Beispiel Soldaten, Beamte oder Richter.
- Selbstständigkeit: Das Familienmitglied ist nicht hauptberufliche selbstständig.
- Einkommen: Das Familienmitglied verdient weniger als die Einkommensgrenze von 535 (2025) / vrsl. 565 (2026) Euro im Monat oder übt einen Minijob aus.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für die Familienversicherung?
Aktuell darf das Einkommen der Familienmitglieder, die familienversichert sind, maximal 535 Euro im Monat betragen. Sobald das Einkommen höher liegt, muss sich das Familienmitglied selbst versichern.
Ausnahmen bilden kurzfristige Beschäftigungen, die auf maximal drei Monate befristet sind beziehungsweise 70 Arbeitstage im Kalenderjahr, sowie Minijobs.
Die Einkommensgrenzen werden jedes Jahr neu festgelegt.
Zum Gesamteinkommen zählen:
- Bruttoeinnahmen aus einer Beschäftigung (dazu zählen ebenso Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Abfindungen bei Verlust des Arbeitsplatzes)
- Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit
- Miet- und Pachteinnahmen
- Renten (auch ausländische)
- Steuerpflichtige Unterhaltszahlungen
- Einnahmen aus Kapitalvermögen (zum Beispiel aus Zinsen und Dividenden)
- Sonstige Einkünfte (zum Beispiel Abfindungen)
Nicht zum Einkommen zählen Werbungskosten, lohnsteuerfreie Zulagen, Abschreibungen, Sparerpauschbeträge, Eltern-, Kinder- und Wohngeld, BAföG sowie Beträge für Kindererziehungszeiten bei Renten.
Übrigens: Wenn Ihre Partnerin oder Ihr Partner privat versichert ist, kann Ihr gemeinsames Kind unter bestimmen Voraussetzungen dennoch beitragsfrei in die Familienversicherung.
Wie beantrage ich die Familienversicherung?
Die Familienversicherung zu beantragen, geht schnell und einfach. Wenn Sie bei uns bisher noch nicht versichert sind, sind die Schritte etwas anders als für Mitglieder der DAK-Gesundheit. Nachfolgend haben wir beide Wege beschrieben.
Für DAK-Mitglieder
Wenn Sie noch nicht DAK-Mitglied sind
Versichern Sie sich und Ihre Familienmitglieder in drei Schritten bei uns:
- Mitgliedsantrag stellen: Werden Sie zunächst Mitglied bei der DAK-Gesundheit. Das können Sie hier online in nur 5 Minuten erledigen.
- Familienversicherung auswählen: Im Antrag geben Sie einfach mit an, dass Sie Familienmitglieder beitragsfrei mitversichern möchten.
- Post: Im Anschluss bekommen Sie automatisch per Post einen separaten Antrag auf Familienversicherung, den Sie einmal ausfüllen und an uns senden.
Mit unseren Bonusprogrammen DAK AktivBonus und DAK AktivBonus Junior belohnen wir einen gesunden Lebensstil. So können Sie und Ihre Kinder von zusätzlichen Prämien und Vorteilen profitieren.
Häufige Fragen zur Familienversicherung
Wann fällt man aus der Familienversicherung raus als Student?
Studierende können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu ihrem 25. Geburtstag familienversichert sein. Die Altersgrenze verlängert sich, wenn sich Ihr Studium durch einen Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst verzögert hat. Und zwar um die Monate, die Ihr Dienst andauerte, jedoch nicht länger als ein Jahr.
Wie hoch darf das Einkommen bei Familienversicherung sein?
Jedes Familienmitglied darf maximal 535 (2025) / vrsl. 565 (2026) Euro (oder in einem Minijob 556 (2025) / vrsl. 603 (2026) Euro) monatlich verdienen. Sobald das Einkommen höher liegt, muss es sich selbst versichern. Ausnahmen bilden kurzfristige Beschäftigungen, die auf maximal drei Monate befristet sind beziehungsweise 70 Arbeitstage im Kalenderjahr.
Wann falle ich aus der Familienversicherung raus?
Die Familienversicherung endet zum Beispiel, wenn
- Ihr Kind die Altersgrenze überschreitet.
- Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin regelmäßig mehr verdient als es die Einkommensgrenze zulässt.
- Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner sich hauptberuflich selbstständig macht.



