Krankenversicherung für Studenten und Studentinnen

Der Start ins Studium bringt viele Veränderungen – auch was deine Krankenkasse betrifft. Hier erfährst du, bis wann du in der Familienversicherung bleiben kannst, wie du dich danach als Student oder Studentin in der Krankenversicherung weiter versichern kannst – und wie es im Studium mit den Nebenjobs läuft.



Jeder Student und jede Studentin in Deutschland muss sich in einer Krankenversicherung versichern. Die DAK-Gesundheit bietet dazu mehrere Möglichkeiten:
- die beitragsfreie Familienversicherung
- die Krankenversicherung für Studenten und Studentinnen (studentische Krankenversicherung)
- die freiwillige Versicherung
Welche Form der Krankenversicherung für dich in Frage kommt, hängt von bestimmten Alters- und Einkommensgrenzen ab.
Familienversicherung für Studenten und Studentinnen
Deine Eltern können dich bei uns weiterhin beitragsfrei familienversichern, wenn du studierst und noch unter 25 Jahre alt bist.
Wie viel darf man als Student in der Familienversicherung verdienen?
Krankenversicherung für Studenten und Studentinnen über 25 Jahre
Endet die Familienversicherung oder erfüllst du die Voraussetzungen nicht, bieten wir die studentische Krankenversicherung an. Sie beginnt mit Aufnahme und endet in der Regel mit dem Abschluss des Studiums – spätestens mit dem Semester, in dem du 30 Jahre alt wirst.
Wie viel darf man arbeiten, wenn man in der Krankenversicherung für Studenten und Studentinnen versichert ist?
Im Minijob, darfst du maximal 603 Euro verdienen. Als Werkstudent oder Werkstudentin gibt es keine Einkommensgrenze. Du darfst aber in der Regel nur maximal 20 Wochenstunden arbeiten. Ausnahmen sind die Semesterferien und begrenzte Zeiträumen am Wochenende oder nachts. Die Mehrarbeit darf insgesamt nicht mehr als 26 Wochen pro Jahr umfassen.
Für internationale Studenten und Studentinnen
Freiwillige Krankenversicherung für Studierende über 30 Jahre
In der Regel endet die Krankenversicherung für Studenten und Studentinnen mit Ablauf des Semesters, in dem sie 30 Jahre alt werden. Studierst du weiter, kannst du dich danach freiwillig bei uns in der Kranken- und Pflegeversicherung versichern.
In Ausnahmefällen kannst du in der studentischen Krankenversicherung bleiben – familiäre oder persönliche Gründe etwa können ausschlaggebend sein. Oder es gibt Gründe, die mit deiner Ausbildung zusammenhängen. Wir melden uns rechtzeitig vor dem Ende des Semesters, in dem du 30 Jahre alt wirst, um eine Verlängerung zu prüfen.
Krankenversicherung nach dem Studium
Wie du dich nach dem Studium versichern musst, ist abhängig davon, was du machst. Arbeitest du, wirst du über deinen Arbeitgeber versichert. Gehst du nur einem Minijob nach, musst du dich freiwillig selbst versichern. Eventuell kannst du in die Familienversicherung wechseln.
Warum lohnt sich die Krankenversicherung bei der DAK für Studierende?
DAK LeistungsCheck
Hier findest du Zusatzleistungen, Zuschüsse und Prämien – und was diese in Euro und Cent wert sind. Wir bieten immer genau das, was du gerade brauchst.
Häufige Fragen zum Thema Krankenversicherung für Studenten und Studentinnen
Wann fällt man aus der Familienversicherung raus als Student?
Als Studentin oder Student fällt man in der Regel aus der Familienversicherung heraus, wenn man 25 Jahre alt wird. Bestimmte Freiwilligendienste können die Altersgrenze um die entsprechende Dauer verlängern. Weitere Gründe sind das Überschreiten der Einkommensgrenze oder eine hauptberufliche Selbstständigkeit.
Wann endet die Krankenversicherung für Studenten?
Die Krankenversicherung für Studierende endet mit Ablauf des Semesters, in dem du dich exmatrikulierst. Sie endet spätestens mit dem Semester, in dem du 30 Jahre alt wirst. Danach kannst du dich freiwillig bei uns weiterversichern.
Wie bin ich versichert, wenn ich neben dem Studium arbeite?
Wenn du neben dem Studium arbeitest und Geld verdienst, kann sich dies auf deine Krankenversicherung auswirken. Du kannst weiterhin in der Familienversicherung oder der studentischen Krankenversicherung bleiben, wenn du bestimmte Einkommens- und Zeitgrenzen beachtest.
DAK Fachbereich
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