Krankengeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Wer mehr als sechs Wochen krank ist, erhält grundsätzlich ab der siebten Woche Krankengeld von der Krankenkasse. In der Regel müssen Sie nichts tun, denn wir erhalten Ihre Krankmeldung in elektronischer Form direkt von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin.
Hier finden Sie Wissenswertes rund um das Krankengeld und unseren praktischen Krankengeld-Rechner, mit dem Sie die Höhe Ihres Krankengeldes ausrechnen können.



Ab wann gibt es Krankengeld?
Wenn Sie krank werden, bekommen Sie regelmäßig zunächst für bis zu sechs Wochen wie gewohnt Ihr Entgelt vom Arbeitgeber. Krankengeld erhalten Sie von uns ab der siebten Woche Ihrer Krankschreibung. In der Regel müssen Sie das Krankengeld nicht extra beantragen, denn wir erhalten Ihre Krankmeldung in elektronischer Form direkt von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. Wir prüfen automatisch, ob und wann Sie Anspruch auf Krankengeld haben und melden uns bei Ihnen.
Sie erhalten Ihr Krankengeld, sobald Ihre Krankmeldung uns erreicht. Das Krankengeld wird rückwirkend bis zum Tag der Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankschreibung) gezahlt.
Beispiel: Sie haben ab dem 14.9. Anspruch auf Krankengeld. Am 1.10. schreibt Sie Ihr Arzt erneut für zwei Wochen krank. Wir zahlen Ihnen dann Krankengeld vom 14.9. bis zum 1.10., dem Tag an dem Ihr Arzt die weitere Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat. Das Krankengeld darf nur rückwirkend und nicht im Voraus gezahlt werden.
Wann Sie selbst Krankengeld beantragen müssen
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Das Gleiche gilt, wenn Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von einem Arzt oder einer Ärztin im Ausland oder von Privatärzten ausgestellt wurden.
Darauffolgende Krankmeldungen müssen uns ebenfalls innerhalb einer Woche erreichen. Folge-Krankmeldungen müssen lückenlos an vorherige anschließen. Bei Wochenenden reicht die Folge-Krankmeldung am nächsten Werktag aus.
Höhe des Krankengelds berechnen
Ihr Krankengeld beträgt entweder 70 Prozent des Bruttogehalts oder 90 Prozent des Nettos. Der niedrigere Betrag ist Ihr Krankengeld. Mit unserem Krankengeld-Rechner können Sie einfach ausrechnen, wie hoch Ihr Krankengeld ungefähr sein wird.
Sonderfälle und Ausnahmen beim Krankengeld
Auch beim Krankengeld gibt es besondere Konstellationen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Kein Krankengeld im Minijob: Minijoberinnen und Minijobber haben zwar Anspruch auf die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, nicht aber auf Krankengeld von der Krankenkasse nach sechs Wochen. Der Hintergrund: Im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung zahlen sie nicht in die Krankenversicherung ein.
- Krank im neuen Job: Beginnen Sie eine neue Beschäftigung und werden in den ersten vier Wochen krank, besteht in diesem Zeitraum kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung von Ihrem neuen Arbeitgeber. Der Anspruch entsteht erst ab der fünften Woche. Dafür zahlen wir in der Regel Krankengeld in dieser Zeit.
Sie haben noch Fragen? Vereinbaren Sie einfach einen Termin über unseren Rückrufservice oder fordern Sie hier ein unverbindliches Beratungsgespräch an.
Häufige Fragen zum Krankengeld
Wie lange habe ich als Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld?
Muss ich mich gesundschreiben lassen nach Krankengeldbezug?
Sind Sie auf dem Weg der Besserung, kreuzt Ihr Arzt auf der letzten Krankmeldung das Feld „Endbescheinigung“ an. Falls wir keine „Endbescheinigung“ erhalten oder Sie trotz Krankmeldung wieder arbeiten gehen, informieren Sie uns bitte.
Bekomme ich Krankengeld, wenn mein Kind krank ist?
Wie wird Krankengeld berechnet?
Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70 Prozent Ihres Bruttogehalts, höchstens jedoch 90 Prozent Ihres Nettogehalts und ist grundsätzlich auf den Betrag der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze 128,63 (2025) / 135,63 (2026) Euro begrenzt.
Einmalzahlungen (zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld) der letzten 12 Monate beziehen wir bei der Berechnung ein.
Vom Krankengeld gehen noch Ihre Beitragsanteile zur Renten- Arbeitslosen- und Pflegeversicherung:
- Rentenversicherung (9,3%)
- Pflegeversicherung (1,8% bzw. 2,4% für Kinderlose)
- Arbeitslosenversicherung (1,3%)
Wir zahlen Krankengeld bei vollen Monaten für 30 Tage, ansonsten je Kalendertag.
Beispiel Krankengeld-Berechnung (alle Werte gerundet)
| |
|---|---|
| monatliches Bruttogehalt | 3.500 € |
| monatliches Nettogehalt (Lohnsteuerklasse I, keine Kinder) | 2.282 € |
| 70% des Bruttogehalts | 2.450 € |
| 90% des Nettogehalts | 2.054 € |
| Der niedrigere Wert ist maßgebend. | |
| monatliches Krankengeld brutto | 2.054 € |
| - Rentenversicherung (9,3%) | - 191 € |
| - Arbeitslosenversicherung (1,2%) | - 27 € |
| - Pflegeversicherung (1,8%)* | - 37 € |
| - Zuschlag für Kinderlose (0,6%) | - 17 € |
| monatliches Krankengeld netto | 1.782 € |
| tägliches Krankengeld netto | 59,40 € |
*ggf. abzüglich jeweils 0,25% Abschlag für das 2. bis 5. Kind. Maximal bis zu 1% bei fünf oder mehr Kindern. Das gilt bis zum Ablauf des Monats, in dem Kinder 25 Jahre alt werden oder verstorbene Kinder 25 Jahre alt geworden wären.
Hinweis: In Sachsen ist der allgemeine Beitragssatz in der Pflegeversicherung für die Versicherten 0,5% höher und beträgt damit 2,3% anstatt 1,8%.
Fachbereich der DAK-Gesundheit





