Gesetzliche Krankenkasse wechseln: Das müssen Sie beachten

Symbolbild Krankenkassenwechsel: Freunde kochen gemeinsam

Die Krankenversicherung zu wechseln, ist unkompliziert. Gesetzlich Versicherte können Ihre Krankenkasse in der Regel mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten wechseln. Dazu genügt es, einen Mitgliedsantrag bei der neuen Krankenkasse zu stellen – diese übernimmt dann die Kündigung bei der alten. 

 

Krankenkasse wechseln: Warum zur DAK-Gesundheit wechseln?

Die meisten Leistungen sind bei den gesetzlichen Krankenkassen gleich. Es gibt jedoch kleine, aber feine Unterschiede. Bei uns profitieren Sie von ausgezeichneten Leistungen und Services. Sie sparen Geld oder holen es sich zurück mit unseren Top-Leistungen. Dazu gehören zum Beispiel: 

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Welche Krankenkasse ist im Krankenkassenvergleich 2025 die beste?

Die DAK-Gesundheit ist die beste Krankenkasse in vielen Bereichen: Im Focus-Money-Vergleich 2025 haben wir in den Kategorien „Familie“ und „Junge Leute“ jeweils „Exzellent“ erhalten. Unser Bonusprogramm wurde als „hervorragend“ bewertet. Und auch der digitale Service bekommt Bestnoten („Bester Online-Service“ laut Chip). 

Krankenkasse: Wie kann ich wechseln?

  • Füllen Sie den Mitgliedsantrag bei uns aus einfach online aus.
  • Wir übernehmen die Kündigung bei Ihrer alten Krankenkasse. Ausnahme: Privatversicherte, die in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, müssen das selbst erledigen.
  • Wichtig ist: Informieren Sie Ihre meldepflichtige Stelle, zum Beispiel Ihren Arbeitgeber, die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung umgehend über den Krankenkassenwechsel.
  • Die neue Krankenkasse schickt später eine elektronische Mitgliedsbescheinigung an Ihren Arbeitgeber.

Wann kann ich die Krankenkasse wechseln?

Wenn Sie Ihre Krankenkasse wechseln möchten, gibt es dafür klare Regeln und  Fristen.

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einem Krankenkassenwechsel?

Sie müssen Ihre bisherige Krankenkasse nicht mehr kündigen, das übernimmt die neue Kasse. Es gilt dennoch eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende. Beispiel: Sie wählen im April eine neue Kasse, dann ist der Wechsel zum 1. Juli möglich. 
Das bedeutet: Wenn Sie den Mitgliedsantrag bei uns gestellt haben, bleiben Sie zunächst noch Mitglied in Ihrer bisherigen Krankenkasse. Die neue Krankenkasse prüft Ihren Antrag und informiert die alte Krankenkasse über den Wechsel.  

Noch mehr Fragen zum Krankenkassenwechsel?

Hier finden Sie weitere Infos rund um den Wechsel zur DAK-Gesundheit.

Bindungsfrist beim Krankenkassenwechsel beachten

Haben Sie erst vor Kurzem Ihre Krankenkasse gewechselt, sind Sie in der Regel für insgesamt 12 Monate an diese gebunden. Erst danach können Sie erneut wechseln. Diese Bindungsfrist wird sowohl von der aktuellen als auch von der neuen Krankenversicherung geprüft. Es gibt allerdings Fälle, in denen die Fristen nicht gelten.

Ausnahmen von der Bindungsfrist 

  • Berufliche Veränderung: Krankenkasse wechseln bei neuem Arbeitgeber
    Wenn Sie pflichtversichert sind und eine neue Stelle antreten, können Sie Ihre Krankenkasse sofort wechseln. Weder müssen Sie die zweimonatige Kündigungsfrist noch die 12-monatige Bindungsfrist berücksichtigen. Füllen Sie einfach innerhalb von 14 Tagen ab Beschäftigungsbeginn unseren Online-Mitgliedsantrag aus. Wir informieren Ihre bisherige Krankenkasse.
    Waren Sie bislang arbeitslos und treten eine neue Arbeitsstelle an, können Sie ebenfalls sofort die Krankenkasse wechseln. 
    Wenn Sie bislang freiwillig gesetzlich versichert sind und in eine versicherungspflichtige Beschäftigung eintreten, können Sie ebenfalls sofort wechseln. Wechseln Sie allerdings in eine Beschäftigung mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, dann sind Sie weiterhin versicherungsfrei. In diesem Fall müssen Sie die zweimonatige Kündigungsfrist berücksichtigen. Das gilt auch bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung. 
     
  • Sonderkündigungsrecht: Krankenkasse wechseln bei Erhöhung der Beiträge 
    Erhöht Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag, können Sie kündigen, selbst wenn die Bindungsfrist von 12 Monaten noch nicht abgelaufen ist. Sie haben ein Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt bis zum Ende des Monats, ab dem der Zusatzbeitragssatz erhöht wird. Es gilt die Frist von zwei Monaten zum Monatsende, bevor Sie in die neue Krankenkasse eintreten können.
     

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  • Krankenkassenwechsel bei laufendem Wahltarif

    Haben Sie einen Wahltarif abgeschlossen, sind Sie während der Laufzeit des Tarifs an Ihre Krankenversicherung gebunden. Die Bindungsfrist liegt, je nach Tarif, bei ein bis drei Jahren. Ausnahmen gelten im Falle eines Sonderkündigungsrechts bei Erhöhung des Zusatzbeitrags. Das gilt jedoch nicht für Versicherte, die den Wahltarif Krankengeld abgeschlossen haben.  

  • Wechsel des Versicherungsstatus
    Waren Sie bislang pflichtversichert und überschreiten Sie im laufenden Beschäftigungsjahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 73.800 (2025) / 77.400 (2026) Euro brutto, können Sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung auch freiwillig versichern. Die Bindefrist gilt nicht, wenn Sie dann auch die Krankenkasse wechseln wollen.   

Häufige Fragen zum Thema Krankenkasse wechseln

Wann darf man die Krankenkasse nicht wechseln?

Sie können Ihre Krankenkasse in der Regel nicht wechseln, wenn

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht, zum Beispiel weil der Zusatzbeitrag erhöht wird, besteht die Bindungsfrist nicht.

Was muss ich beim Krankenkassenwechsel beachten?

Das sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten müssen:

  • 12 Monate Bindungsfrist und 2 Monate Kündigungsfrist
  • Sonderkündigung bei Zusatzbeitragserhöhung
  • Wahltarife können 1 bis 3 Jahre an eine Krankenkasse binden
  • Die neue Krankenkasse kündigt für Sie automatisch

Welche Unterlagen brauche ich für einen Krankenkassenwechsel?

  • Aufnahmeantrag bei der neuen Kasse - bei uns einfach online
  • Nachweis der bisherigen Versicherung (Versichertenkarte oder Mitgliedsbescheinigung)
  • Eventuelle Zusatznachweise (z. B. für Familienversicherung)

Die Kündigung übernimmt die neue Kasse automatisch.

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