Krankengeld für Azubis: Was du in der Ausbildung wissen musst

Eine Auszubildene kann entspannt gesund werden, dank Krankengeld für Azubis.

Wenn du als Azubi krank wirst, musst du dir keine Sorgen machen: Du bist über deine Krankenkasse abgesichert. In den ersten sechs Wochen bekommst du dein normales Ausbildungsgehalt weiter. Erst danach – ab der siebten Woche – erhältst du Krankengeld von deiner Krankenkasse.

Krankengeld in der Ausbildung: Wann bekommst du es?

Auszeichnungen: Siegel von Focus Money für ausgezeichnete Leistungen.

Wirst du während der Ausbildung krank, zahlt dein Ausbildungsbetrieb zunächst dein Gehalt weiter – und zwar bis zu sechs Wochen lang. Danach bekommst du Krankengeld in der Ausbildung von uns, deiner Krankenkasse.

Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach deinem Einkommen:

  • Du erhältst 70 Prozent deines Bruttogehalts,
  • aber höchstens 90 Prozent deines Nettogehalts.
Mit einem Krankengeld-Rechner kannst du ganz einfach ausrechnen, wie viel Geld du bekommst.

Ausnahme: Krank in den ersten vier Wochen der Ausbildung

Wirst du in den ersten vier Wochen deiner Ausbildung krank, zahlt dein Arbeitgeber noch kein Gehalt. In diesem Fall bekommst du sofort Krankengeld von deiner Krankenkasse.

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Wenn du Mitglied bei der DAK-Gesundheit bist, kannst du viele Dinge direkt und unkompliziert erledigen. Und zwar in unserer DAK App 

Was musst du tun, wenn du krank bist?

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  1. Informiere deinen Ausbildungsbetrieb, dass du krank bist.
  2. Lass dich ärztlich untersuchen. Deine Ärztin oder dein Arzt stellt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus.
  3. Die Praxis schickt die Bescheinigung elektronisch an deine Krankenkasse.
  4. Wir als deine Krankenkasse prüfen, ab wann du Anspruch auf Krankengeld hast, und informieren dich.

Azubi-Krankengeld nach 6 Wochen: Wie lange bekommst du es?

Das Krankengeld bekommst du so lange, wie du arbeitsunfähig bist – maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit. Wenn du wieder gesund bist, endet die Zahlung automatisch.

Gut aufgehoben bei der DAK-Gesundheit

Du hast Fragen zu deiner Mitgliedschaft? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten hier kompakt für dich zusammengefasst.

Kennst du schon die digitalen Services im Gesundheitswesen?

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Mit unseren digitalen Gesundheitsservices bist du bestens vernetzt: Die elektronische Patientenakte (ePA) speichert deine medizinischen Daten sicher an einem Ort.
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird automatisch an deine Krankenkasse und deinen Arbeitgeber übermittelt. Und mit dem E-Rezept bekommst du verschriebene Medikamente ganz einfach digital – ohne Papier.
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Häufige Fragen zum Krankengeld in der Ausbildung (FAQ)

Noch mehr Fragen? Kein Problem, hier kommen unsere FAQs für dich.

Bekommen Azubis Krankengeld?

Ja. Als Auszubildende oder Auszubildender bekommst du Krankengeld, wenn du länger als sechs Wochen krank bist oder in den ersten vier Wochen der Ausbildung krank wirst.

Welches Gehalt wird beim Krankengeld zugrunde gelegt?

Für die Berechnung zählt dein regelmäßiges Bruttogehalt aus der Ausbildung. Dazu gehören auch Zuschläge und regelmäßige Zulagen, die du normalerweise erhältst.

Wie hoch ist das Krankengeld und wie lange wird es gezahlt?

Das Krankengeld beträgt 70 Prozent deines Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent deines Nettogehalts.
Gezahlt wird es bis zu 78 Wochen, wenn du wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig bist.

Krankengeld bei Auszubildenden: Wer zahlt?

Zunächst zahlt dein Ausbildungsbetrieb für bis zu sechs Wochen deine Vergütung weiter. Ab der siebten Woche übernimmt deine Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes.

Ausbildung und Krankengeld: Wo kann ich mich informieren?

Bei deiner Krankenkasse bekommst du genaue Auskunft, wie du das Krankengeld beantragen kannst und welche Unterlagen du brauchst.

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