Krankenversicherung nach der Ausbildung: Das musst du wissen

Du hast deine Ausbildung abgeschlossen und fragst dich nun, wie es mit deiner Krankenversicherung weitergeht? Das hängt ganz davon ab, welchen Weg du als Nächstes einschlägst – ob du direkt eine Anstellung antrittst, Arbeitslosengeld beziehst oder vielleicht sogar ins Ausland gehst. Findest du nach deiner Ausbildung einen Job, hast du ein Wahlrecht: Innerhalb von 14 Tagen nach Beginn deiner Beschäftigung kannst du selbst entscheiden, bei welcher Krankenkasse du versichert sein möchtest, zum Beispiel bei der DAK-Gesundheit. Triffst du keine Wahl, bleibst du automatisch bei deiner bisherigen Krankenkasse oder wirst von deinem Arbeitgeber bei einer angemeldet. Deshalb lohnt es sich, schon vor dem ersten Arbeitstag über deine Absicherung nachzudenken, damit du nahtlos und optimal versichert bist.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung nach der Ausbildung?
Gut aufgehoben bei der DAK-Gesundheit
Du hast Fragen zu deiner Mitgliedschaft? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten hier kompakt für dich zusammengefasst.
Wechselst du den Arbeitgeber, ändert sich an deiner Krankenversicherung nach der Ausbildung nichts. Wichtig ist nur, dass du deinem neuen Arbeitgeber mitteilst, bei welcher Krankenkasse du versichert bist, damit er die Beiträge korrekt abführt.
Krankenversicherung nach Ausbildung: keine Arbeit
Nicht immer klappt die Übernahme nach der Ausbildung. Wenn du nach der Ausbildung keine Arbeit hast, kommt es auf deine Situation an:
- Anspruch auf Arbeitslosengeld I: In diesem Fall bleibst du in deiner Krankenkasse versichert, die Beiträge übernimmt die Agentur für Arbeit.
- Kein Anspruch auf ALG I: Dann kannst du dich in der Regel freiwillig weiterversichern. Wichtig ist, dass du dich rechtzeitig bei deiner Krankenkasse meldest, damit keine Versicherungslücke entsteht.
So stellst du sicher, dass du auch ohne Job nach der Ausbildung durchgehend krankenversichert bist.
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Zuschüsse, Geldprämien, kostenlose Coachings und mehr.
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Krankenversicherung nach Ausbildungsende rechtzeitig klären
Ob du direkt ins Berufsleben startest oder zunächst keine Arbeit findest – deine Krankenversicherung nach der Ausbildung ist in jedem Fall gesichert. Wichtig ist, dass du dich frühzeitig informierst und deine Krankenkasse über deine Situation auf dem Laufenden hältst. So bleibst du ohne Lücken abgesichert.
Nach der Ausbildung direkt einen Job ergattert? Wir gratulieren dir!
Nun hast du bestimmt viele Fragen zur Mitgliedschaft. Kein Problem: Wir haben hier die wichtigsten Fragen und Antworten für dich zusammengetragen.
Häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherung nach der Ausbildung
Noch nicht alle Fragen beantwortet? Vielleicht ist jetzt die richtige Antwort dabei.
Wer zahlt die Krankenversicherung nach der Ausbildung?
Das hängt von deiner aktuellen Situation ab:
- Wenn du arbeitest, zahlst du die Beiträge gemeinsam mit deinem Arbeitgeber (jeweils etwa zur Hälfte).
- Wenn du Arbeitslosengeld I bekommst, übernimmt die Agentur für Arbeit die Beiträge.
- Wenn du keine Leistungen erhältst, musst du dich freiwillig versichern und die Beiträge selbst zahlen.
Was kostet die Krankenversicherung nach Ausbildungsende?
Die Beiträge richten sich nach deinem Einkommen. Wenn dein Gehalt nach der Ausbildung steigt, erhöhen sich automatisch auch die Beiträge. Ohne Job gelten Mindestbeiträge für die freiwillige Versicherung.
Wie lange bin ich nach der Ausbildung krankenversichert?
Nach der Ausbildung hängt deine weitere Versicherung davon ab, welche Einkünfte du hast. Bitte melde dich zur Klärung bei deiner Krankenkasse.
Was kostet die Krankenversicherung nach Ausbildungsende?
Die Kosten für die Krankenversicherung nach Ausbildungsende hängen davon ab, wie es für dich beruflich weitergeht. Wenn du direkt in eine feste Anstellung gehst, bleibst du in der Regel gesetzlich krankenversichert. Die Beiträge richten sich dann nach deinem Einkommen und werden zur Hälfte von deinem Arbeitgeber übernommen.
Bist du nach der Ausbildung zunächst ohne Job, kommt es darauf an, ob du Arbeitslosengeld bekommst oder dich freiwillig gesetzlich versichern musst. Die Beitragshöhe unterscheidet sich je nach Einkünften und Personengruppe – pauschal lässt sich also nicht sagen, wie viel du zahlst. Wichtig ist, dass du dich rechtzeitig um deinen Versicherungsschutz kümmerst, damit keine Lücke entsteht.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung, wenn ich nach der Ausbildung keine Arbeit finde?
Wenn du nach der Ausbildung keine neue Beschäftigung hast, bleibt dein Krankenversicherungsschutz bestehen – aber die Art der Absicherung hängt von deiner persönlichen Situation ab. Hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld I, übernimmt die Agentur für Arbeit deine Beiträge. Besteht kein Anspruch, prüft deine Krankenkasse, ob du weiterhin über die Familienversicherung mitversichert sein kannst. Ist das nicht möglich, musst du dich freiwillig gesetzlich versichern. Deshalb solltest du dich in jedem Fall frühzeitig bei deiner Krankenkasse melden, um nahtlos abgesichert zu bleiben.




