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Elektronische Krankmeldung

Symbolbild: Junger Mann putzt sich die Nase und meldet sich per elektronischer Krankmeldung krank.

Wer eine Krankmeldung benötigt, erhält heutzutage die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, abgekürzt: eAU. Die eAU nutzen Arztpraxen, Krankenkassen und auch Arbeitgeber. Sie ersetzt bis auf wenige Ausnahmefälle die Krankmeldung in Papierform und macht für Versicherte einiges einfacher.

So funktioniert die Krankmeldung 

Stellt eine Arztpraxis Ihre Arbeitsunfähigkeit fest, leitet sie die Meldung darüber digital an die Krankenkasse weiter. Ihre Praxis gibt Ihnen außerdem einen Ausdruck der elektronischen Krankmeldung mit. Diese Bescheinigung auf Papier ist nur für Ihre Unterlagen. Bitte reichen Sie diese nicht zusätzlich ein, da dies sonst die Bearbeitung verzögert.

So kommt die Krankmeldung zu Ihrem Arbeitgeber

Auch Arbeitgeber müssen die elektronische Krankmeldung nutzen. Sie rufen die von der Arztpraxis gemeldeten Informationen bei uns ab. Das erfolgt über eine gesicherte und verschlüsselte Datenverbindung. Arbeitgebende erhalten dabei nur bestimmte Daten der eAU. Informationen zur Diagnose werden nicht übermittelt.

Wichtig: Gleich bleibt, dass Sie sich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer weiterhin wie gewohnt in Ihrem Unternehmen krankmelden.

DAK App: Hier finden Sie Ihre elektronischen Krankmeldungen

Einige Arztpraxen geben ihren Patientinnen und Patienten noch einen Ausdruck der Krankmeldung für ihre eigenen Unterlagen mit. Darauf können Sie verzichten! Denn: In der DAK App können Sie alle an uns übermittelten Krankmeldungen einsehen. 

Voraussetzung ist, dass Sie dieser Funktion in der App zugestimmt haben. Unter „Meine Krankmeldungen“ finden Sie dann alle eAUs, die nach dem Zeitpunkt Ihrer Zustimmung an uns übermittelt wurden. 

Telefonische Krankschreibung

Symbolbild: Telefonische Krankmeldung: Frau in einer Praxis telefoniert
Ärzte und Ärztinnen können Sie auch per Telefon krankschreiben bzw. eine Arbeitsunfähigkeit feststellen. Dies gilt nur, wenn Sie in der Praxis bekannt sind. Die Krankschreibung darf nicht bei schweren Symptomen erfolgen und nur für die ersten 5 Kalendertage ausgestellt werden. Danach muss eine persönliche Untersuchung erfolgen. Voraussetzung ist außerdem, dass eine Videosprechstunde nicht möglich ist. 
 
Bild: Tochter zeigt ihrer Mutter etwas auf dem Handy.

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