Familienversicherung für Selbstständige

Auch wer selbstständig ist, kann – unter bestimmen Voraussetzungen – die Familienversicherung nutzen. In welchen Fällen das möglich ist und was Selbstständige beachten sollten, lesen Sie hier.
Wer kann als Selbstständige in die Familienversicherung?
Selbstständige können in die Familienversicherung, wenn sie nur nebenberuflich selbstständig sind und ein Familienmitglied bereits bei der DAK-Gesundheit versichert ist.
In diesem Fall kann die selbstständige Person beitragsfrei über unsere Familienversicherung mitversichert werden. Wichtig ist, dass außerdem diese Voraussetzungen erfüllt werden:
Voraussetzungen zur Familienversicherung für Selbstständige
- Elternteil oder Ehe- bzw. Lebenspartner ist Mitglied der DAK-Gesundheit
- Ihr Wohnsitz ist in Deutschland
- Sie sind nicht hauptberuflich selbstständig
- Ihr Einkommen überschreitet nicht die Grenze von 535 Euro im Monat
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, veranlassen Sie gerne über den Hauptversicherten oder die Hauptversicherte in Ihrer Familie, dass Sie beitragsfrei mitversichert werden.
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Selbstständig und freiwillig versichert
Neben den starken Leistungen ist die beitragsfreie Familienversicherung ein weiterer guter Grund, sich für die gesetzliche Krankenversicherung zu entscheiden.
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Häufige Fragen zur Familienversicherung
Wer kann in die Familienversicherung?
- Ehepartnerinnen und Ehepartner oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
- Leibliche Kinder und Adoptivkinder
- Stief- und Enkelkinder, die mit Ihnen zusammenleben
- Stief- und Enkelkinder, die zwar nicht in Ihrem Haushalt leben, für deren Lebensunterhalt Sie aber überwiegend sorgen
- Pflegekinder, die mit Ihnen zusammenleben
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für die Familienversicherung für Selbstständige?
Selbstständige, die über die familienversichert sein möchten, dürfen die Einkommensgrenze von 535 Euro im Monat nicht überschreiten. Außerdem müssen sie nebenberuflich selbstständig sein.
Können Kinder familienversichert werden, wenn ein Elternteil privat versichert ist?
Wenn ein Elternteil privat versichert ist, können Sie Ihr gemeinsames Kind trotzdem familienversichern, wenn eine der beiden Bedingungen erfüllt ist:
- Der Ehe- oder Lebenspartner bzw. die Ehe- oder Lebenspartnerin, die nicht gesetzlich versichert ist, hat ein regelmäßiges Gesamteinkommen, das geringer ist als 6.150 Euro im Monat.
- Das Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils ist höher als das Einkommen des privat versicherten Elternteils.




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