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Familienversicherung für Selbstständige

Eine selbstständige Mutter, ein Vater und ein Kind haben eine unbeschwerte Zeit.

Auch wer selbstständig ist, kann – unter bestimmen Voraussetzungen – die Familienversicherung nutzen. In welchen Fällen das möglich ist und was Selbstständige beachten sollten, lesen Sie hier.

Wer kann als Selbstständige in die Familienversicherung?

Selbstständige können in die Familienversicherung, wenn sie nur nebenberuflich selbstständig sind und ein Familienmitglied bereits bei der DAK-Gesundheit versichert ist. 

In diesem Fall kann die selbstständige Person beitragsfrei über unsere Familienversicherung mitversichert werden. Wichtig ist, dass außerdem diese Voraussetzungen erfüllt werden:

Voraussetzungen zur Familienversicherung für Selbstständige

  • Elternteil oder Ehe- bzw. Lebenspartner ist Mitglied der DAK-Gesundheit
  • Ihr Wohnsitz ist in Deutschland
  • Sie sind nicht hauptberuflich selbstständig
  • Ihr Einkommen überschreitet nicht die Grenze von 535 Euro im Monat

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, veranlassen Sie gerne über den Hauptversicherten oder die Hauptversicherte in Ihrer Familie, dass Sie beitragsfrei mitversichert werden. 

Sie haben Fragen? 

Selbstständig und freiwillig versichert

Wer sich selbstständig macht oder ein Start-up gründet, kann sich für die private oder die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden – sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Wählen Sie als hauptberuflich Selbstständiger die gesetzliche Krankenversicherung so gelten Sie als „freiwillig versichert“. Eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, beispielsweise wenn Sie aus einer Versicherungspflicht oder der Familienversicherung ausscheiden oder bereits vor der Selbstständigkeit gesetzlich versichert waren.
Bei der DAK-Gesundheit haben Sie die Möglichkeit sich mit oder ohne Krankengeld-Anspruch zu versichern. Ohne Krankengeld-Anspruch zahlen hauptberuflich Selbstständige einen ermäßigten Beitragssatz und profitieren von den starken Leistungen der DAK. Mit Krankengeld-Anspruch zahlen Sie den allgemeinen Beitragssatz.
Wer als Selbstständige oder Selbstständiger freiwillig bei der DAK-Gesundheit versichert ist, kann Familienmitglieder beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichern. Dafür gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Beschäftigte.

Neben den starken Leistungen ist die beitragsfreie Familienversicherung ein weiterer guter Grund, sich für die gesetzliche Krankenversicherung zu entscheiden.

Weitere Informationen

Häufige Fragen zur Familienversicherung

Wer kann in die Familienversicherung?

Wenn Sie selbst bei der DAK-Gesundheit versichert sind, können Sie folgende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichern:
  • Ehepartnerinnen und Ehepartner oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
  • Leibliche Kinder und Adoptivkinder 
  • Stief- und Enkelkinder, die mit Ihnen zusammenleben 
  • Stief- und Enkelkinder, die zwar nicht in Ihrem Haushalt leben, für deren Lebensunterhalt Sie aber überwiegend sorgen
  • Pflegekinder, die mit Ihnen zusammenleben

Wie hoch ist die Einkommensgrenze für die Familienversicherung für Selbstständige?

Selbstständige, die über die familienversichert sein möchten, dürfen die Einkommensgrenze von 535 Euro im Monat nicht überschreiten. Außerdem müssen sie nebenberuflich selbstständig sein.

Können Kinder familienversichert werden, wenn ein Elternteil privat versichert ist?

Wenn ein Elternteil privat versichert ist, können Sie Ihr gemeinsames Kind trotzdem familienversichern, wenn eine der beiden Bedingungen erfüllt ist:

  • Der Ehe- oder Lebenspartner bzw. die Ehe- oder Lebenspartnerin, die nicht gesetzlich versichert ist, hat ein regelmäßiges Gesamteinkommen, das geringer ist als 6.150 Euro im Monat.
  • Das Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils ist höher als das Einkommen des privat versicherten Elternteils.
Wenn Ihr Kind nicht familienversichert werden kann, können Sie es bei uns gerne freiwillig versichern.

 

Aktualisiert am:
Telefonkontakt
040 325 325 555

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