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Krankenversicherung in der Elternzeit

Krankenversicherung in der Elternzeit

Wie bin ich während der Elternzeit versichert?

Während der Elternzeit bleiben Sie in der Regel versichert wie bisher. Ob und in welcher Höhe Sie Beiträge zahlen müssen, ist unterschiedlich geregelt:

  • Pflichtversicherte und Familienversicherte zahlen während der Elternzeit keine Krankenkassenbeiträge, wenn sie kein zusätzliches Einkommen haben. Für das Elterngeld fallen keine Beiträge an.
  • Auch freiwillig gesetzlich Versicherte, die einen Anspruch auf Familienversicherung hätten, sind während der Elternzeit beitragsfrei versichert.
  • Besteht für freiwillig Versicherte dieser Anspruch allerdings nicht, zum Beispiel weil sie unverheiratet sind, so fallen Krankenversicherungsbeiträge an. Die Höhe wird individuell berechnet. Oft zahlen freiwillig Versicherte nur einen Mindestbeitrag, bekommen aber auch ein höheres Elterngeld als gesetzlich Versicherte.

Ich möchte während der Elternzeit arbeiten: Was ist mit meiner Krankenversicherung?

Ob und in welcher Höhe Sie Krankenkassenbeiträge abführen müssen, hängt von der Art der Anstellung ab. Arbeiten Sie während der Elternzeit zum Beispiel in Teilzeit, führt der Arbeitgeber wie gehabt den entsprechenden Anteil zur Krankenversicherung für Sie ab.

Bleibt Ihr Arbeitsverhältnis bestehen, Sie gehen aber einem Minijob nach, bleiben Sie dennoch beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Besteht während der Elternzeit kein Arbeitsverhältnis mehr, können wir prüfen, ob für Sie eine Familienversicherung in Frage kommt oder welche Versicherungsmöglichkeiten Sie noch bei uns haben. 

Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse

Schwangere und Mütter haben rund um die Geburt ihres Kindes Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe ihres bisherigen Gehalts. Davon zahlt die DAK-Gesundheit maximal 13 Euro kalendertäglich. Den Rest übernimmt der Arbeitgeber. Mutterschaftsgeld erhalten Frauen für sechs Wochen vor der Entbindung, den Entbindungstag sowie für acht Wochen nach der Entbindung. Anschließend gehen viele Frauen direkt in Elternzeit.

Endet Ihr Arbeitsverhältnis während des Mutterschutzes, greifen andere Regelungen. Sie haben dennoch Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Waren Sie zum Beispiel befristet angestellt oder haben selbst gekündigt, erhalten Sie Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Bei einer rechtswirksamen Kündigung durch Ihren Arbeitgeber übernimmt die Krankenkasse das Mutterschaftsgeld in Höhe Ihres bisherigen Einkommens komplett. 

Krankenkasse wechseln während der Elternzeit

Sie können während des Mutterschutzes beziehungsweise der Elternzeit Ihre Krankenkasse problemlos wechseln. Bei einem Wechsel während des Mutterschutzes muss allerdings der Arbeitgeber auf dem Mitgliedsantrag vermerkt sein.

Übrigens: Bei der DAK-Gesundheit können Sie Ihren Mitgliedsantrag online ausfüllen. Eine Kündigung bei Ihrer alten Krankenkasse ist nicht nötig.


Wir sind für Sie da

Und beraten Sie auch gerne – telefonisch unter 07731 79938 9400, vor Ort oder online