Krankenversicherung für Studierende aus dem Ausland

Ein Studium in Deutschland ist ein großer Schritt – auch organisatorisch. Eine Krankenversicherung für Studenten und Studentinnen – aus dem Ausland und aus Deutschland – gehört zu den wichtigsten Voraussetzungen, um hier studieren zu können. Sie ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern sorgt auch dafür, dass du während deines Aufenthalts medizinisch abgesichert bist. Hier erfährst du, welche Möglichkeiten Studierende aus dem Ausland bei der Krankenversicherung haben.



Krankenversicherung für Studierende aus der EU und Ländern mit Sozialversicherungsabkommen
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Kommst du aus einem EU-Mitgliedsstaat, einem EWR-Staat (Norwegen, Island, Lichtenstein) oder der Schweiz, bist du in der Regel in deinem Heimatland versichert. Mit deiner Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) hast du während deines Aufenthalts in Deutschland ebenfalls Anspruch auf medizinische Versorgung. Der Leistungsumfang richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen hier in Deutschland.
Das gilt auch für Angehörige aus Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen in der Krankenversicherung geschlossen hat. Das sind zum Beispiel:
Bosnien-Herzegowina
Nordmazedonien
Montenegro
Serbien
Türkei
Tunesien
Wird eine ausländische Krankenversicherung für das Studium in Deutschland anerkannt?
Wenn du aus einem EU-Land, Norwegen, Island, Lichtenstein, der Schweiz oder einem anderen Land mit Sozialversicherungsabkommen kommst, wird deine gesetzliche ausländische Krankenversicherung für dein Studium in Deutschland in der Regel anerkannt.
Bitte informieren dich aber auch vorab bei deiner Versicherung im Heimatland, ob dein Versicherungsschutz in Deutschland gilt. Private ausländische Krankenversicherungen werden häufig nicht als Ersatz für eine gesetzliche Krankenversicherung anerkannt.
Krankenversicherung für Studierende aus Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen
Weitere Fragen zur Krankenversicherung für Studierende?
Einschreibung an der Uni: Versicherungsnachweis der Krankenkasse
Damit du dich an einer deutschen Hochschule einschreiben kannst, brauchst du von einer Krankenkasse hierzulande einen digitalen Versicherungsnachweis. Dieser wird von uns automatisch übermittelt, wenn du bei uns versichert bist.
Solltest du als EU-Bürger oder Angehöriger aus einem Abkommensstaat weiterhin in deinem Herkunftsland versichert sein, musst du dich auch bei einer Krankenkasse in Deutschland melden. Diese übermittelt an die Hochschule, dass es für dich keine Versicherungspflicht in Deutschland gibt und du dich nicht bei einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichern musst.
Kosten für die Krankenversicherung für Studenten aus dem Ausland
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