Krankenversicherung für Werkstudenten und Werkstudentinnen

Für viele Studierende ist ein Job als Werkstudentin oder Werkstudent mehr als nur ein Nebenverdienst – er bedeutet ein Stück Unabhängigkeit, erste Einblicke in die Berufswelt und die Chance, das eigene Studium selbst zu tragen. Hier erfährst du, worauf du als Werkstudentin oder Werkstudent bei der Krankenversicherung achten musst.

Krankenversicherung für Werkstudenten


Was ist ein Werkstudent oder eine Werkstudentin?

Werkstudierende sind ordentlich eingeschriebene Studierende, die neben dem Studium regelmäßig in einem Unternehmen arbeiten. Als „ordentlich eingeschrieben“ gilt, wer:

  • an einer Hochschule oder einer wissenschaftlichen oder fachlichen Ausbildung dienenden Schule immatrikuliert ist und
  • Zeit und Arbeitskraft überwiegend dem Studium widmet.

20-Stunden-Regel

Zentral für Werkstudierende ist die 20-Stunden-Regel: Während der Vorlesungszeit darfst du in der Regel nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Wenn du gleichzeitig für mehrere Unternehmen arbeitest, dann werden die Stunden zusammengerechnet. Die Höhe des Einkommens ist dabei egal. Mit der 20-Stunden-Regel wird sichergestellt, dass du den Großteil deiner Zeit für das Studium verwendest. 

Ausnahmen von der 20-Stunden-Regel

Es gibt jedoch Ausnahmen von der 20-Stunden-Regel: In den Semesterferien, abends, nachts oder am Wochenende darfst du befristet mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten – jedoch insgesamt höchstens 26 Wochen innerhalb von 12 Monaten. Übersteigst du die Anzahl von 26 Wochen, fällst du aus der Werkstudentenregel raus und wirst wie ein normaler Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin versichert.

Wer gilt nicht als Werkstudent oder Werkstudentin?

Studierende mit Vollzeitjobs oder in dualen Studiengängen sind keine Werkstudierende. Auch für Promotionsstudierende gelten die Regelungen für Werkstudenten und Werkstudentinnen nicht. Und: Wenn du bereits eine sehr hohe Anzahl an Fachsemestern – in der Regel ab dem 25. Fachsemester – absolviert hast, wird genau geprüft, ob dein Fokus noch auf dem Studium liegt. Meist entfällt dann das Werkstudentenprivileg.

Werkstudentenprivileg: Krankenversicherung in der Beschäftigung

Als Werkstudentin oder Werkstudent bist du in der Krankenversicherung im Rahmen deiner Beschäftigung versicherungsfrei – auch in der Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Du zahlst lediglich Beiträge zur Rentenversicherung, die du dir mit deinem Arbeitgeber teilst. Diese besondere Regel nennt sich Werkstudentenprivileg. Aber: Im Rahmen des Studiums müssen sich auch Werkstudierende krankenversichern.

Krankenversicherung für Werkstudierende: Das sind die Optionen

Wie genau du während deines Studium versichert sein kannst, hängt von deinem Alter, der Höhe deines Verdienstes und dem zeitlichen Umfang der Tätigkeit ab.

Möglich sind: 

  • Familienversicherung: Deine Eltern können dich bei uns über ihre Mitgliedschaft beitragsfrei familienversichern, wenn du studierst und noch unter 25 Jahre alt bist. Du darfst jedoch nur maximal 565 Euro im Monat als Einkommen haben. Bei einem Minijob liegt die Grenze bei 603 Euro. Solltest du mehr verdienen, musst du dich in der studentischen Krankenversicherung selbst versichern.
  • Studentische Krankenversicherung: Endet die Familienversicherung oder erfüllst du die Voraussetzungen nicht, bieten wir die studentische Krankenversicherung an. Sie beginnt mit Aufnahme und endet in der Regel mit dem Abschluss des Studiums – spätestens mit dem Semester, in dem du 30 Jahre alt wirst. Wichtig: Du musst deine überwiegende Zeit für das Studium aufwenden. Als Werkstudentin oder Werkstudent unterliegst du in der Krankenversicherung keiner Einkommensgrenze. Du darfst aber nur maximal 20 Wochenstunden arbeiten. Ausnahmen sind die Semesterferien und begrenzte Zeiträume am Wochenende oder nachts – für insgesamt maximal 26 Wochen pro Jahr.
  • Freiwillige Krankenversicherung: In der Regel endet die Krankenversicherung für Studierende mit Ablauf des Semesters, in dem sie 30 Jahre alt werden. Studierst du weiter, kannst du dich danach freiwillig bei uns in der Kranken- und Pflegeversicherung versichern. Solltest du mehr als in einem Minijob verdienen, kann unter Umständen auch eine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer eintreten, bei der sich dein Arbeitgeber an den Beiträgen beteiligt. Wir melden uns rechtzeitig vor dem Ende des Semesters, in dem du 30 Jahre alt wirst, um eine Verlängerung zu prüfen. 

Wie hoch sind die Kosten für die Krankenversicherung für Werkstudierende?

Die Höhe deiner Beiträge zur Krankenversicherung hängt davon ab, wie du versichert bist. 
  • In der Familienversicherung bezahlst du keine Beiträge.

  • Für die studentische Krankenversicherung liegen die Kosten bei der DAK-Gesundheit bei monatlich 145,52 Euro oder 150,65 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung – abhängig von deinem Alter und der Anzahl deiner Kinder. Dieser Betrag setzt sich aus dem bundesweit einheitlichen BAföG-Bedarfssatz, dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag und dem Beitrag zur Pflegeversicherung zusammen.

  • Bist du als Werkstudent oder Werkstudentin über 30 Jahren freiwillig bei uns versichert, zahlst du Beiträge abhängig von deinen Einnahmen. Der Mindestbeitrag liegt zwischen 274,22 Euro und 282,13 Euro monatlich.

Video- oder Telefonberatung 

Gerne erzählen wir dir mehr zu den Vorteilen bei der DAK-Gesundheit. Kostenlos und unverbindlich. 

Werkstudenten-Check: Wer prüft deinen Versicherungsstatus?

Die Prüfung der Beschäftigung als Werkstudentin oder Werkstudent übernimmt der Arbeitgeber. Er schickt eine Anmeldung an die Krankenkasse. Solltest du noch familienversichert sein, prüfen wir nach Erhalt dieser Anmeldung, ob dein Verdienst innerhalb der zulässigen Einkommensgrenzen liegt. Dazu senden wir dir einen Fragebogen, den du uns ausgefüllt zusammen mit deinen Verdienstbescheinigungen einreichst. 

Danach informieren wir dich, ob du weiterhin beitragsfrei familienversichert bleibst oder ob dein Schutz über die studentische Krankenversicherung weitergeführt wird.

Vorteile für Werkstudenten und Werkstudentinnen bei der DAK-Gesundheit

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Häufige Fragen zur Krankenversicherung für Werkstudierende

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Qualitätssicherung

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