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Krankengeld für Azubis

Symbolbild Krankengeld für Azubis

Wenn du während der Ausbildung krank wirst, erhältst du zunächst weiterhin von deinem Ausbildungsbetrieb deine Ausbildungsvergütung. Ab der siebten Woche bekommst du Krankengeld von der Krankenkasse. 

Krank während der Ausbildung: Was passiert?

Wirst du während der Ausbildung krank, bekommst du zunächst für bis zu sechs Wochen deine Ausbildungsvergütung. Danach, also ab der siebten Woche, zahlt die Krankenkasse dir Krankengeld in Höhe von 70 Prozent deiner Bruttovergütung, jedoch maximal 90 Prozent deiner Nettovergütung. Mit dem Krankengeld-Rechner kannst du sehen, wie hoch dein Krankengeld ungefähr sein wird.

Ausnahme: Wirst du in den ersten vier Wochen deiner Ausbildung krank, zahlt der Arbeitgeber nichts. In dem Fall erhältst du direkt Krankengeld von der Krankenkasse.

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Was muss ich im Krankheitsfall tun?

Zunächst einmal solltest du deinen Ausbildungsbetrieb informieren. Benötigst du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, erhältst du diese von deinem Hausarzt oder deiner Hausärztin. Die Praxis übermittelt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch an deine Krankenkasse. Diese leitet sie an deinen Ausbildungsbetrieb weiter. Die Krankenkasse überprüft dann, ob beziehungsweise ab wann du Anspruch auf Krankengeld hast, und informiert dich gegebenenfalls. 


Aktualisiert am:
040 325 325 555

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