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Familienversicherung bei Selbstständigkeit

Eine selbstständige Mutter, ein Vater und ein Kind haben eine unbeschwerte Zeit.

Auch wer selbstständig ist, kann – unter bestimmen Voraussetzungen – die Familienversicherung nutzen. In welchen Fällen das möglich ist und was Selbstständige beachten sollten, lesen Sie hier.

Nebenberuflich selbstständig und Familienversicherung

Sie sind nebenberuflich selbstständig und ein Familienmitglied ist bereits bei der DAK-Gesundheit versichert? Dann können Sie beitragsfrei über unsere Familienversicherung mitversichert werden. Wichtig ist, dass folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Elternteil oder Ehe- bzw. Lebenspartner ist Mitglied der DAK-Gesundheit
  • Ihr Wohnsitz ist in Deutschland
  • Sie sind nicht hauptberuflich selbstständig
  • Ihr Einkommen überschreitet nicht die Grenze von 535 Euro im Monat

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, veranlassen Sie gerne über den Hauptversicherten oder die Hauptversicherte in Ihrer Familie, dass Sie beitragsfrei mitversichert werden. 

Selbstständig und freiwillig versichert

Wer sich selbstständig macht oder ein Start-up gründet, kann sich für die private oder die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden – sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Wählen Sie als hauptberuflich Selbstständiger die gesetzliche Krankenversicherung so gelten Sie als „freiwillig versichert“. Eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, beispielsweise wenn Sie aus einer Versicherungspflicht oder der Familienversicherung ausscheiden oder bereits vor der Selbstständigkeit gesetzlich versichert waren.
Bei der DAK-Gesundheit haben Sie die Möglichkeit sich mit oder ohne Krankengeld-Anspruch zu versichern. Ohne Krankengeld-Anspruch zahlen hauptberuflich Selbstständige einen ermäßigten Beitragssatz und profitieren von den starken Leistungen der DAK. Mit Krankengeld-Anspruch zahlen Sie den allgemeinen Beitragssatz.
Wer als Selbstständige oder Selbstständiger freiwillig bei der DAK-Gesundheit versichert ist, kann Familienmitglieder beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichern. Dafür gelten die gleichen Voraussetzungen wie für Beschäftigte.

Neben den starken Leistungen ist die beitragsfreie Familienversicherung ein weiterer guter Grund, sich für die gesetzliche Krankenversicherung zu entscheiden.

Weitere Informationen

Aktualisiert am:
Telefonkontakt
040 325 325 555

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