U1 und U2
Unsere Entgeltfortzahlungsversicherungen für Sie
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Services rund um den Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen im Krankheitsfall (U1) sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft (U2).
Neue Datensatzbeschreibung ab 2018
Seit dem 1. Januar 2018 ist eine neue Datensatzbeschreibung für die Übermittlung von AAG-Erstattungsanträgen in elektronischer Form in Kraft getreten. Datensätze können dann auch mit alphanumerischen Betriebsnummern (BNR) übermittelt werden. Die Versionsnummer ändert sich nicht und bleibt weiterhin die „05“.
Datensatzfelder richtig befüllen
In den Antragsdatensätzen zu Arbeitsunfähigkeit (U1) und Beschäftigungsverboten (U2) wurde ein neues Feld „SV-pflichtiges Arbeitsentgelt“ aufgenommen. In dieses neue Feld tragen Sie das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt ein, von dem die fortgezahlten Arbeitgeberbeitragsanteile für den Erstattungszeitraum ermittelt werden. Somit werden bei einem Erstattungszeitraum ungleich eines ganzen Monats nur Teilarbeitsentgelte erfasst. Dies gilt für das fortgezahlte Arbeitsentgelt, ggf. GSV-Beitragsanteile, für das Feld zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) und für das SV-Entgelt.