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Erstattung nach dem AAG

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Erstattungsanträge nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) stellen Sie bitte einfach und sicher maschinell.

Für die gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung stehen Ihnen systemgeprüfte Programme und Ausfüllhilfen zur Verfügung. Nachfolger der kostenlosen Ausfüllhilfe sv.net ist seit dem 1. Januar 2024 das Externer LinkSV-Meldeportal.
Dieses ist nicht mehr kostenlos, bietet aber mehr Möglichkeiten. Hier finden Sie Externer LinkHinweise, Infos und Preise vom SV-Meldeportal.
Wie das Verfahren aktuell durchgeführt wird und welche Datensätze es dazu gibt, wird ausführlich auf der Homepage Externer Linkwww.gkv-datenaustausch.de beschrieben. 
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