Hinweise zur Zahlung der Beiträge zur Pflegeversicherung
Es gelten folgende Beitragssätze in der Pflegeversicherung: 3,6 Prozent und 4,2 Prozent für Kinderlose.
Für Beschäftigte mit mehr als einem Kind verringert sich der Beitragssatz. Für sie gibt es Abschläge auf den Beitrag von jeweils 0,25 Prozentpunkte für das 2., 3., 4., und 5. Kind. Die Abschläge betragen maximal 1 Prozentpunkt (für 5 Kinder und mehr).
Berücksichtigt werden Kinder bis zum Ablauf des Monats, in dem sie 25 Jahre alt werden bzw. 25 Jahre alt geworden wären. Die Abschläge wirken sich nur auf den Arbeitnehmeranteil aus.
Als Kinder gelten leibliche Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder und Pflegekinder. Sie begründen die sogenannte Elterneigenschaft.
Der Faktor F im Übergangsbereich bleibt unverändert.
Beitragserstattungen
Es kann zu Erstattungen kommen, wenn Arbeitnehmer bisher als kinderlos geführt wurden, über das digitale Verfahren aber Kinder gemeldet werden. Der Beitragszuschlag für Kinderlose fällt somit weg und er bekommt eine Beitragserstattung.
Hinweise des GKV-Spitzenverbandes

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Beiträge zur Pflegeversicherung
Informationen zu Beitragssätzen und den Zu- und Abschlägen.

Beitragssätze 2025
Aktuelle Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Beitragszahlung / SEPA-Lastschriftmandat
Wir machen Ihnen die Beitragszahlung einfach: Überweisung oder Lastschrift.