Überblick: Wie hoch sind die Beiträge zur Pflegeversicherung?
Seit Juli 2023 beträgt der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung 3,4 Prozent (bis 30. Juni: 3,05 Prozent). Beschäftigte teilen sich den Beitrag mit ihrem Arbeitgeber. Jeder zahlt grundsätzlich 1,7 Prozent. Der Beitrag wird vom Bruttogehalt abgezogen.
Auf den Arbeitnehmeranteil können Zu- oder Abschläge hinzukommen:
Der Beitragszuschlag für Personen ab 23 Jahren ohne Kinder beträgt 0,6 Prozentpunkte (0,35 Prozentpunkte bis zum 30. Juni). Diesen Beitragszuschlag zahlen Versicherte allein.
Für Personen mit mehr als einem Kind verringert sich der Beitragssatz. Die Abschläge betragen ab dem zweiten bis zum fünften Kind 0,25 Prozentpunkte – je Kind. Maximal kann sich der der Beitragssatz so um 1 Prozentpunkt reduzieren.
Wichtig: Berücksichtigt werden Kinder bis zum Ablauf des Monats, in dem sie 25 Jahre alt werden oder 25 Jahre alt geworden wären.
Die Abschläge wirken sich nur auf den Arbeitnehmeranteil aus.
Beitragssätze in der Pflegeversicherung 2024 | ||||
Versicherte | allgemeiner Beitragssatz Pflegeversicherung | Anteil | Anteil | Höchst- |
---|---|---|---|---|
unter 23 Jahren ohne Kinder | 3,4 % | 1,7 % | 1,7 % | 175,96 € |
ab 23 Jahren ohne Kinder | 4,0 % | 1,7 % | 2,3 % | 207,01 € |
mit 1 Kind | 3,4 % | 1,7 % | 1,7 % | 175,96 € |
mit 2 Kindern unter 25 Jahren | 3,15 % | 1,7 % | 1,45 % | 163,02 € |
mit 3 Kindern unter 25 Jahren | 2,9 % | 1,7 % | 1,2 % | 150,08 € |
mit 4 Kindern unter 25 Jahren | 2,65 % | 1,7 % | 0,95 % | 137,14 € |
mit 5 Kindern unter 25 Jahren | 2,4 % | 1,7 % | 0,7 % | 124,21 € |
Versicherte, deren Kinder alle mindestens 25 Jahre alt sind | 3,4 % | 1,7 % | 1,7 % | 175,96 € |
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