Vergütung pharmazeutischer Leistung

Bei der Abgabe von Risdiplam (Evrysdi®) und Trametinib (Spexotras ®), kann für die Rekonstitution der Trockensubstanz einer jeden Flasche eine Vergütungsposition abgerechnet werden.
Die Vergütungsvereinbarung für die pharmazeutische Leistung „Rekonstitution von Lösungen zum Einnehmen“ ist in Anlage 1 Teil 2 des Arzneiversorgungsvertrages (AVV) zwischen dem vdek und dem DAV enthalten.
Bitte nutzen Sie zur Abrechnung die Sonder-PZN 17716518.
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