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Pharmazeutische Dienstleistungen – der einfache Weg zur Abrechnung

Bild: Beratungsgespräch in der Apotheke

Der Anspruch von Versicherten auf pharmazeutische Dienstleistungen durch Apotheken wurde in das Sozialgesetzbuch V aufgenommen, um Sicherheit und Wirksamkeit einer Arzneimitteltherapie zu verbessern. Seit fast zwei Jahren bieten Apotheken pharmazeutische Dienstleistungen an – immer mehr Patientinnen und Patienten profitieren von dieser strukturierten Beratung.
Apotheken leisten damit einen wertvollen Beitrag zum Behandlungserfolg in besonderen Therapiesituationen sowie bei der Behandlung chronischer schwerwiegender Erkrankungen. Für Patienten mit Mehrfachmedikation bei Vorliegen mehrerer Erkrankungen kann eine Verbesserung der Therapie erzielt und die Sicherheit im Umgang mit den verschiedenen Arzneimitteln gefördert werden.

Wenn Sie diese Leistung erbringen, Für die Erbringung dieser Leistung steht Ihnen eine gesonderte Vergütung zu. An die Krankenkasse des Versicherten liefern Sie nach erfolgter Leistung einen Abrechnungsdatensatz nach § 300 SGB V.
Die Abrechnung und Vergütung erfolgt durch den Nacht- und Notdienstfond (NNF), weitere Informationen dazu finden Sie auf der Externer LinkHomepage des NNF.

Sie vor Ort kennen die Bedürfnisse Ihrer Patientinnen und Patienten am besten und diese schätzen Ihr Fachwissen verbunden mit persönlicher Beratung.
Im Versorgungsalltag können somit offene Fragen zur Medikation geklärt werden, ebenso erübrigen sich in den meisten Fällen pharmazeutische Bedenken gegenüber der Substitution eines Arzneimittels, beispielsweise bei Vorliegen von Rabattverträgen.
Bieten Sie pharmazeutische Dienstleistungen aktiv an und unterstützen Sie damit eine gelingende Arzneimitteltherapie.

Beratung zu

Pharmazeutische Dienstleistung

Inhalativa

Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik

Polymedikation

Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation

Bluthochdruck

Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck

Organtransplantation

Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten

Orale Krebstherapie

Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie

Weitere Details zum Kreis der anspruchsberechtigten Versicherten sowie zur Häufigkeit der Leistungserbringung entnehmen Sie bitte dem Anhang zur Anlage 11 des Rahmenvertrages nach § 129 Absatz 2 SGB V.

Informationen rund um die verschiedenen pharmazeutischen Dienstleistungen sowie zur Umsetzung hält zudem die ABDA auf ihrer Homepage bereit: Externer LinkPharmazeutische Dienstleistungen ABDA
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