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Vorsorge für den Notfall

Symbolbild Vorsorgevollmacht

Durch das Alter, eine Erkrankung oder einen Unfall kann es sein, dass Sie Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können. Mit einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungs- oder Patientenverfügung sorgen Sie dafür, dass Ihr Leben trotzdem möglichst selbstbestimmt weitergehen kann.

Was regelt eine Patientenverfügung?

Für jede Ihrer medizinischen Behandlungen brauchen Ärzte Ihre Einwilligung. Sind Sie dazu nicht mehr in der Lage, können Sie mit einer Patientenverfügung rechtzeitig festlegen, welche medizinischen Maßnahmen  in bestimmten medizinischen Situationen ergriffen werden sollen. Voraussetzung ist Ihre Einsichts- und Einwilligungsfähigkeit.

Kombinieren Sie Ihre Patientenverfügung möglichst mit einer Vorsorgevollmacht. Der sogenannte Vorsorgebevollmächtigte kann dann dafür sorgen, dass Ihr Willen auch wirklich durchgesetzt wird.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Es ist ein gutes Gefühl zu wissen, dass eine Person des Vertrauens im Ernstfall alle wichtigen Angelegenheiten regelt. Wählen Sie eine Person, der Sie vertrauen und ihr zutrauen, Ihre Patientenverfügung durchzusetzen. Der Bevollmächtige kann dann später alle erforderlichen Entscheidungen für Sie nach Ihrem Willen treffen, ohne dass es weiterer Schritte bedarf. Die Behörden oder Gerichte müssen lediglich im Fall von Problemen eingeschaltet werden. Ein rechtlicher Betreuer ist nicht erforderlich.

Was regelt eine Betreuungsverfügung?

Ist jemand nicht mehr selbst zur Wahrnehmung seiner finanziellen, rechtlichen oder persönlichen Interessen in der Lage und gibt es keine Vorsorgevollmacht, setzt das Gericht einen Betreuer ein. Wer das sein soll, kann jeder mit einer sogenannten Betreuungsverfügung schon im Voraus bestimmen – auch, ob eine bestimmte Person als Betreuer ausgeschlossen werden soll.

Wenn Sie in der Betreuungsverfügung eine Person benannt haben, so ist das Gericht gehalten Ihrem Wunsch nachzukommen, es sei denn die Person erweist sich als ungeeignet.. Das Gericht entscheidet, welche Befugnisse Ihr Betreuer hat. Es ist außerdem dafür zuständig, den Betreuer zu kontrollieren. Hier liegt ein wesentlicher Unterschied zum Vorsorgebevollmächtigten.

Möglich ist auch, in der Betreuungsverfügung Vorgaben für die spätere Betreuung zu machen. Sie können beispielsweise festlegen, in welchem Pflegeheim Sie gegebenenfalls wohnen möchten.

Wo bekomme ich eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung?

Abgesehen von der Schriftlichkeit besteht grundsätzlich kein Formzwang.

Viele Organisationen bieten Formulierungshilfen an. Rechtssicherheit bieten die Broschüren, Muster-Formulare und Textbausteine des Bundesministeriums der Justiz und des Bayerischen Staatsministeriums für Justiz. Wichtig ist, dass Sie Vollmachten und Verfügungen immer unterschreiben und Datum und Ort angeben.

Sie können Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen amtlich oder von einem Notar beglaubigen oder beurkunden lassen. Es ist aber nur in bestimmten Fällen Pflicht. Ansonsten ist es sinnvoll, die Verfügung von zwei Zeugen unterschreiben zu lassen. Einer von beiden sollte diese im Anschluss aufbewahren, damit er im Notfall darauf zugreifen kann.

Weitere Informationen zu den Verfügungen und verschiedene Textbausteine finden Sie auch beim  Bundesministerium der Justiz (BMJ).

Kann ich meine Vorsorgedokumente zentral aufbewahren lassen?

Ja, es gibt zwei Möglichkeiten, Ihre Dokumente zentral zu hinterlegen:

Zentralarchiv des Deutschen Roten Kreuzes

Beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) haben Sie die Möglichkeit, Ihre Patientenverfügung Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht in einem Zentralarchiv zu hinterlegen. Sie erhalten eine Ausweiskarte mit Telefonnummer, unter der die Verfügung abgerufen werden kann. Sie sollten die Ausweiskarte immer bei sich haben. Das DRK nimmt für diesen Service eine einmalige Gebühr. Mehr Informationen und auch Vorlagen erhalten Sie beim Zentralarchiv für Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen.

Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer

Die Bundesnotarkammer führt das Zentrale Vorsorgeregister. Hier können Sie Ihre privaten sowie notariellen Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen registrieren lassen. Sie können die gebührenpflichtige Eintragung selbst über das Internet oder per Post veranlassen. Weitere Informationen und die erforderlichen Formulare erhalten Sie bei der Bundesnotarkammer.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Achten Sie darauf, Ihre Patientenverfügung, Ihre Vorsorgevollmacht oder Ihre Betreuungsverfügung regelmäßig zu aktualisieren und sie im besten Fall einmal im Jahr mit Datum und Unterschrift zu bestätigen. Wenn Sie die Verfügungen selbst aufbewahren, sollte der Ort für bestimmte Personen zugänglich sein, damit sie im Notfall darauf zugreifen und diese Ihren Ärzten und dem Gericht rechtzeitig aushändigen können.

Aktualisiert am:
040 325 325 555

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