Sicherheitshinweis

Ihre Verbindung zu Meine DAK wird wegen Inaktivität in Sekunden getrennt. Möchten Sie die Verbindung beibehalten?

Schwangere und CoVID19

Sie sind schwanger? Naturgemäß mischen sich jetzt unter die vielen glücklichen Gedanken auch einige sorgenvolle. Erst recht in Zeiten einer Pandemie. Wie groß ist die Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus für Schwangere? Wie schütze ich mein Baby und mich? Was passiert, wenn ich mich anstecke? Und vor allem: Darf ich überhaupt noch arbeiten?


Wie gefährlich ist Corona für die Schwangerschaft?

Ein Jahr nach der ersten Welle mit SARS-CoV-2-Infektionen haben Forschende, Ärztinnen und Ärzte noch längst nicht auf alle Fragen eine Antwort. Aber sie wissen doch einiges mehr als noch am Anfang der Pandemie. Etwa, dass das Ansteckungsrisiko schwangerer Frauen nicht erhöht ist. Doch während es am Anfang der Pandemie so aussah, als ob die Schwangerschaft sogar schützt, haben Schwangere nach neuesten Untersuchungen des US-amerikanischen Centers for Disease Control and Prevention hingegen ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. Die für die Studie ausgewerteten Daten werdender Mütter zeigten, dass sie zwar seltener Symptome wie Fieber und Gliederschmerzen hatten, aber häufiger intensivmedizinisch behandelt werden mussten. Zudem kommt es durch das Corona-Virus häufiger zu Frühgeburten und mehr Neugeborenen, die auf einer neonatologischen Intensivstation betreut werden müssen. Allem Anschein nach begünstigen aber auch hier entsprechende Vorerkrankungen wie Diabetes, Adipositas und Bluthochdruck oder ein höheres Alter der Schwangeren den schweren Verlauf.

  

Ist Impfen während der Schwangerschaft sinnvoll?

Sind Sie schwanger oder haben den Wunsch, ein Kind zu bekommen, können sie sich gegen das Virus impfen lassen. Das hat die Ständige Impfkommission (STIKO) beschlossen. Da es bisher keine Studien zum Risiko einer Impfung gibt und die Impfstoffe nicht explizit für Schwangere zugelassen sind, handelt es sich jedoch bei jeder Impfung um eine Einzelfallentscheidung aufgrund persönlicher und ärztlicher Einschätzung. Die STIKO empfiehlt daher, vor allem enge Kontaktpersonen der werdenden Mutter zu impfen. Allen bisherigen Erfahrungen nach haben Schwangere jedoch kein erhöhtes Impfrisiko. Zudem überträgt sich der erworbene Schutz der Mutter über die Muttermilch auch auf das Neugeborene. Wie sich hingegen eine Impfung während der Stillzeit auf den Säugling auswirkt, ist unklar.   

Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) hat ausführliche Informationen zu den Risiken des Coronavirus (SARS-CoV-2) für schwangere Frauen und Säuglinge zusammengestellt.

Beschäftigungsverbot wegen Corona? Wie ist es mit dem Mutterschutz?

Für Beschäftigungsverbot und Mutterschutz gab es auch schon vor Corona Regelungen, deren Tenor klar ist: alles zum Schutz von Mutter und Kind. Eine Empfehlung, Schwangeren grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot zu erteilen, gibt es vom Robert-Koch-Institut nicht. Allerdings rät Deutschlands zentrale Behörde für die Überwachung von Infektionskrankheiten dringend dazu, den gebotenen Abstand zu wahren.

Konkret kann schon diese Empfehlung gepaart mit dem allgemeinen Mutterschutz zu einem Beschäftigungsverbot führen. Wenn Sie nicht zu Hause arbeiten können und zum Beispiel regelmäßig Kontakt mit anderen Menschen haben, könnte das Risiko zu hoch sein, dass Sie sich anstecken.

Das Mutterschutzgesetz schreibt beispielsweise ein generelles Beschäftigungsverbot für Schwangere und Stillende vor, die normalerweise schwere körperliche Arbeiten verrichten, also schwer heben zum Beispiel. Auch Frauen, die schädlichen Einwirkungen durch gesundheitsgefährdende Stoffe, Strahlen, Gase, Kälte oder Lärm ausgesetzt sind, sollten in diesem Umfeld nicht weiterarbeiten.

Grundsätzlich ist Ihr Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass Mutterschutz und Beschäftigungsverbot umgesetzt werden. Sie müssen dieses Recht nicht beantragen, können aber auch nur in Ausnahmen darauf verzichten.

Individuelles Beschäftigungsverbot

Ein individuelles Beschäftigungsverbot wird erteilt, wenn Sie selbst oder Leben und Gesundheit Ihres Kindes gefährdet sind, etwa durch Komplikationen.

Beschäftigungsverbot oder arbeitsunfähig?

Ein Beschäftigungsverbot wird durch Ärztinnen und Ärzte bescheinigt und muss dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Das ärztliche Zeugnis muss ausdrücklich angeben, ob ein Beschäftigungsverbot oder aber eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Das macht den Unterschied bei der Lohnfortzahlung: Erteilt die Ärztin oder der Arzt ein Beschäftigungsverbot, ist Ihr Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung bis zu dessen Ende verpflichtet. Dieser sogenannte Mutterschutzlohn errechnet sich aus dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft. Sind Sie hingegen arbeitsunfähig, also krankgeschrieben, muss Ihr Arbeitgeber das Entgelt nur für einen Zeitraum von sechs Wochen weiterzahlen.