Studentische Krankenversicherung: Beiträge und Kosten

Im Studium ist das Geld meist knapp. Miete, Semesterbeitrag, Essen, Trinken, Internet – und natürlich die Krankenversicherung. Wie viel du als Student oder Studentin zahlst, hängt davon ab, wie du versichert bist – ob in der Familienversicherung, in der studentischen Krankenversicherung oder freiwillig. Hier erfährst du, wann welche Kosten für Studenten und Studentinnen bei der DAK-Gesundheit zur Krankenversicherung anfallen.



Die Höhe deiner Beiträge zur Kranken- und auch zur Pflegeversicherung hängt bei jeder gesetzlichen Krankenkasse davon ab, wie du dort versichert bist.
In der Familienversicherung bezahlst du keine Beiträge.
In der Krankenversicherung der Studenten und Studentinnen werden die Beiträge nach dem BAföG-Bedarfssatz bemessen – auch dann, wenn du kein BAföG beziehst. In der Regel zahlst du bei der DAK-Gesundheit monatlich 145,52 Euro oder 150,65 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung – abhängig von deinem Alter und der Anzahl deiner Kinder.
Ab 30 Jahre kannst du dich freiwillig bei uns versichern und zahlst Beiträge abhängig von deinen Einnahmen. Der Mindestbeitrag liegt zwischen 274,22 Euro und 282,13 Euro monatlich.
Familienversicherung für Studierende beitragsfrei
Kosten in der studentischen Krankenversicherung
Endet die Familienversicherung mit 25 oder erfüllst du die Voraussetzungen nicht, kannst du dich bei uns in der studentischen Krankenversicherung versichern. Sie beginnt mit Aufnahme und endet in der Regel mit dem Abschluss des Studiums – spätestens mit dem Semester, in dem du 30 Jahre alt wirst.
Die Kosten der studentischen Krankenversicherung bemessen sich nach dem BAföG-Bedarfssatz. Dieser Beitrag ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag.
Wie hoch ist der Beitrag zur Krankenversicherung für Studenten?
Bei der DAK-Gesundheit zahlen die meisten Studierenden für die studentische Krankenversicherung monatlich 145,52 Euro bzw. ab 23 Jahren 150,65 (ohne Kinder). Darin enthalten ist der Beitrag zur Pflegeversicherung.
| Monatliche Beiträge in der studentischen Krankenversicherung in Euro | |
| Krankenkassenbeitrag allgemein | 114,74 |
| Beitrag zur Pflegeversicherung | 30,78 35,91 für Kinderlose ab 23 Jahren |
| Gesamt | 145,52 150,65 für Kinderlose ab 23 Jahren
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Beiträge für Studierende in der freiwilligen Versicherung
Die Krankenversicherung für Studierende endet in der Regel mit Ablauf des Semesters, in dem du dich exmatrikulierst. Sie endet spätestens mit dem Semester, in dem du 30 Jahre alt wirst. Studierst du weiter, kannst du dich danach freiwillig bei uns in der Kranken- und Pflegeversicherung versichern.
Auch falls die Familienversicherung oder die studentische Krankenversicherung für dich nicht in Frage kommen, etwa weil du die Einkommensgrenze überschreitest, kannst du dich freiwillig bei uns versichern. Die Höhe der Beiträge für freiwillig versicherte Studierende hängt vom Einkommen ab. Hast du kein eigenes Einkommen, zahlst du den Mindestbeitrag. Zur Kranken- und Pflegeversicherung liegt dieser zwischen 274,22 und 282,13 Euro. Grundlage für die Berechnung ist die Mindest-Beitragsbemessungsgrenze von 1.318,33 Euro monatlich.
Freiwillig versicherte Studierende zahlen den ermäßigten Beitragssatz von 17,2 Prozent. Hinzu kommt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung von 3,6 Prozent oder 4,2 Prozent ab 23 Jahren für Kinderlose.
| Monatliche Beiträge für Studierende in der freiwilligen Versicherung in Euro (ab 30 Jahren) | ||
| allgemein | ohne Kinder | |
| Beitrag zur Krankenversicherung | 226,76 | 226,76 |
| Beitrag zur Pflegeversicherung | 47,46* | 55,37 |
| Gesamtbeitrag | 274,22* | 282,13 |
* Der Beitrag reduziert sich, wenn du mehr als ein Kind hast und diese unter 25 sind.
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