Krankengeld für Selbstständige: Absicherung bei Krankheit

Selbstständige müssen auch bei Krankheit an vieles denken. Wir nehmen Ihnen gerne eine Sorge ab – damit Sie sich aufs Gesundwerden konzentrieren können. Lesen Sie hier, wie das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse funktioniert und welche Unterstützung Sie erwarten können.



Wer zahlt Krankengeld für Selbstständige?
Selbstständige haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Aber Sie können sich freiwillig dafür bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse absichern und somit selbst bestimmen, ob Sie bei Krankheit auch Krankengeld erhalten möchten.
Sind Selbstständige bei der DAK-Gesundheit mit Anspruch auf Krankengeld versichert, zahlen wir als Ihre gesetzliche Krankenkasse auch Krankengeld. Sind Sie ohne Anspruch auf Krankengeld versichert, erhalten Sie kein Krankengeld, wenn Sie arbeitsunfähig sind.
Selbstständig und freiwillig gesetzlich versichert: Wie hoch ist das Krankengeld?
Das Krankengeld beträgt 70 Prozent Ihres beitragspflichtigen Arbeitseinkommens, jedoch maximal 128,63 (2025) / 135,63 (2026) Euro täglich.
Wie wird das Krankengeld für Selbstständige berechnet?
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Zur Berechnung des Krankengeldes für Selbstständige wird das Arbeitseinkommen herangezogen, das zuletzt auch zur Berechnung Ihrer Krankenkassenbeiträge genutzt wurde. Andere Einkünfte, zum Beispiel Gründungszuschüsse, Mieteinkünfte oder Kapitalerträge werden nicht berücksichtigt. Bei Minuseinkommen kann kein Krankengeld gezahlt werden.
Aus dem Krankengeld sind unter Umständen Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Solange Sie Krankengeld oder Wahltarifkrankengeld erhalten, ist Ihr Arbeitseinkommen beitragsfrei in der Krankenversicherung.
Selbstständige: In diesen Fällen gibt es kein Krankengeld
Ihr Krankengeldanspruch kann ruhen, wenn Sie Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder eine andere Entgeltersatzleistung beziehen. Das gilt auch, solange Sie sich im Ausland aufhalten.
Wenn Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit Verletztengeld erhalten, können wir kein Krankengeld zahlen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft.
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Ab wann bekommen Selbstständige Krankengeld?
Haben Selbstständige die Versicherung mit Krankengeldanspruch abgeschlossen, zahlen wir Krankengeld nach sechs Wochen, ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Selbstständige, die zusätzlich unseren Wahltarif DAK Krankengeld nutzen, bekommen das Krankengeld bereits nach der zweiten Woche, ab dem 15. Tag Ihrer Krankheit.
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Wie lange wird Krankengeld für Selbstständige gezahlt?
Krankengeld steht Selbstständigen für bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren zu, sofern die Arbeitsunfähigkeit durch dieselbe Krankheit verursacht wird. Die Zahlung des Krankengeldes verlängert sich nicht, falls Sie während der Arbeitsunfähigkeit noch anderweitig erkranken.
Versicherung mit Krankengeld: Selbstständige zahlen diese Beiträge
Der Beitrag zur Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld bei der DAK beträgt für Selbstständige 17,4 Prozent. Er setzt sich zusammen aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz von 2,8 Prozent. Haben Sie zusätzlich unseren Wahltarif Krankengeld gewählt, zahlen Sie neben dem allgemeinen Beitragssatz noch die Prämie für den Wahltarif.
Übrigens: Ohne Anspruch auf Krankengeld gilt für Selbstständige der ermäßigte Beitragssatz von 16,8 Prozent.
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So beantragen Selbstständige Krankengeld
Wenn Sie mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind, müssen Sie in der Regel nichts bei uns einreichen, denn Ihre Krankmeldung erhalten wir in elektronischer Form direkt von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin.
Sollte Ihre Arztpraxis die elektronische Krankmeldung (eAU) aber noch nicht anbieten, müssen Sie Ihre Krankmeldung innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit bei uns einreichen: per DAK App, Post, online über unsere Website oder über ein Servicezentrum. Das Gleiche gilt, wenn Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von einem Arzt oder einer Ärztin im Ausland oder von Privatärzten ausgestellt wurden.
- Wir melden uns bei Ihnen, sobald der Anspruch auf Krankengeld für Selbstständige greift - also in der Regel nach der 6. Woche.
Darauffolgende Krankmeldungen müssen uns ebenfalls innerhalb einer Woche erreichen. Folge-Krankmeldungen müssen lückenlos an vorherige anschließen. Bei Wochenenden reicht die erneute Krankmeldung am nächsten Werktag aus.
Mutterschaftsgeld für Selbstständige
Selbstständige erhalten Mutterschaftsgeld, sofern sie gesetzlich krankenversichert sind und dabei Anspruch auf Krankengeld haben. Das Mutterschaftsgeld beträgt 70 Prozent des Arbeitseinkommens, entspricht also dem Betrag, der im Falle einer Krankheit gezahlt werden würde. Das Mutterschaftsgeld, das Selbstständige erhalten, liegt höher als das von Arbeitnehmerinnen.
Selbstständige Mütter erhalten Mutterschaftsgeld sechs Wochen vor der Geburt, am Entbindungstag und acht Wochen nach der Geburt, ebenso wie Arbeitnehmerinnen.
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