Krankenversicherung & duales Studium – alle wichtigen Infos

Ein duales Studium verbindet ein Hochschulstudium mit einer praktischen Berufsausbildung in einem Unternehmen. Neben Fragen zu Gehalt, Arbeitszeit und Studienorganisation spielt auch die Krankenversicherung im dualen Studium eine wichtige Rolle. Hier erfährst du, welche Arten des dualen Studiums möglich sind und wie du in der Krankenversicherung optimal abgesichert bist.



Duales Studium: Welche Krankenversicherung ist die beste?
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Was ist ein duales Studium?
Im Gegensatz zu den klassischen Bachelor-, Master- oder Staatsexamen-Studiengängen wird im dualen Studium das Hochschulstudium als Schwerpunkt mit einer praktischen Berufsausbildung in einem Unternehmen verbunden. Deshalb findet die Ausbildung in der Regel an der Hochschule und in dem Betrieb statt, mit dem du als Praxispartner einen Vertrag abgeschlossen hast. Das kann ein Unternehmen, eine staatliche Einrichtung oder auch eine soziale Organisation sein.
Beim dualen Studium gibt es unterschiedliche Studientypen. Diese Möglichkeiten hast du:
- Ausbildungsintegrierend
Dafür brauchst du das Abitur oder Fachabitur. Das duale Studium kombiniert eine anerkannte Ausbildung in einem Unternehmen mit einem Studium mit Bachelor-Abschluss und dauert meist vier Jahre. - Praxisintegrierend
Auch für diesen meist drei- bis vierjährigen Ausbildungsweg ist die Hochschul- oder Fachhochschulreife Voraussetzung. Im Vordergrund steht ein Bachelor-Studium, das mit Praxisphasen durchsetzt ist. Auch hier musst du einen Vertrag mit einem Unternehmen abschließen, das dich beschäftigt. Am Ende hast du einen Hochschulabschluss, aber keinen Abschluss in einem Ausbildungsberuf. - Berufsintegrierend
Du benötigst kein Abitur oder Fachabitur, dafür aber eine zum Studium passende abgeschlossene Berufsausbildung mit zweijähriger Tätigkeit in dem Beruf. Die duale berufsintegrierende Ausbildung dauert drei bis vier Jahre und vereint ein Studium mit Abschluss an einer Hochschule mit einer beruflichen Tätigkeit in einem Unternehmen. - Berufsbegleitend
Bei diesem dualen Studium arbeitest du in Vollzeit in einem Unternehmen und absolvierst in deiner Freizeit sowohl Präsenz-Seminare als auch ein Selbststudium, das einem Fernstudium ähnelt. Für einige Studiengänge brauchst du für den Bachelor- oder Masterabschluss eine Hochschul- oder Fachhochschulreife, für andere nicht. Der Studiengang muss nicht zwingend zu deiner beruflichen Tätigkeit passen, man kann ihn deshalb auch als Weiterbildung ansehen. - Triales Studium
Dieser Weg kommt in Frage, wenn du das Abi oder Fachabi in der Tasche hast und später in einem Handwerksberuf als Führungskraft auf Managementebene arbeiten möchtest. Es dauert vier bis fünf Jahre. Danach können Absolventen mit gleich drei Abschlüssen punkten: einem Gesellen- sowie einem Meisterbrief in einem anerkannten Ausbildungsberuf plus einem Bachelorabschluss in Betriebswirtschaft (Handwerksmanagement).
Ist ein duales Studium sozialversicherungspflichtig?
Für die Unfallversicherung musst du nichts zahlen. Während des Semesters bist du über die Hochschule versichert. An der Hochschule ist dafür die Landesunfallkasse zuständig, im Unternehmen muss dich dein Arbeitgeber über die jeweilige Berufsgenossenschaft unfallversichern.
Wer zahlt Krankenversicherung & Co im dualen Studium?
Auch im dualen Studium bist du bei der Wahl der Krankenversicherung frei und informierst deinen Arbeitgeber einfach über deine Entscheidung. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden automatisch von deinem Gehalt abgezogen. Sie werden zur Hälfte von dem Unternehmen gezahlt, das dich im dualen Studium beschäftigt. Der Beitragssatz zur Krankenversicherung liegt bei uns bei 17,4 Prozent. Du zahlst die Hälfte von 8,7 Prozent.
Duales Studium und die sonstigen Versicherungen
Duales Studium und Familienversicherung – ist das möglich?
Nein, in der Regel kannst du während des dualen Studiums nicht mehr in der Familienversicherung sein. Denn: Du giltst meist als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin und musst eigene Sozialversicherungsbeiträge zahlen, auch wenn du jünger als 25 bist. Die Beiträge führt dein Arbeitgeber zusammen mit seinem Anteil ab.
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