Krankengeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Wenn Sie krank werden, bekommen Sie zunächst für bis zu sechs Wochen wie gewohnt Ihr Entgelt vom Arbeitgeber. Ab der siebten Woche erhalten Sie Krankengeld von der Krankenkasse. In der Regel müssen Sie nichts tun, denn wir erhalten Ihre Krankmeldung in elektronischer Form direkt von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin. Wir prüfen automatisch, ob und wann Sie Anspruch auf Krankengeld haben und melden uns bei Ihnen.
Ab wann gibt es Krankengeld?
Krankengeld erhalten Sie von uns ab der siebten Woche Ihrer Krankschreibung. Wir erhalten Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Regel elektronisch von Ihrem Arzt. In diesem Fall müssen Sie nichts weiter tun – wir überprüfen ob und wann Sie Anspruch auf Krankengeld haben. Sollte Ihr Arzt noch keine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen können, reichen Sie diese bitte innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit bei uns ein.
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