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Muss ich den Widerspruch begründen oder Unterlagen beilegen?

Ob Sie Ihren Widerspruch begründen oder zusätzliche Unterlagen einreichen, können Sie selbst entscheiden. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass ein Widerspruch nicht begründet werden muss. Sie müssen aus gesetzlicher Sicht auch keine Unterlagen beilegen. Eine Begründung und weitere Unterlagen können jedoch sehr hilfreich sein, wenn sich daraus wichtige Gesichtspunkte für die Beurteilung des Widerspruchs ergeben.

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