Welche Form ist bei einem Widerspruch nicht zulässig?
Nicht zulässig ist, den Widerspruch nur mündlich, telefonisch oder per einfacher E-Mail einzulegen. Das beinhaltet auch das Onlinepostfach „Meine DAK“.
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Auch die Einhaltung der Frist ist entscheidend bei einem Widerspruch.