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Ist anwaltliche Unterstützung erforderlich für das Widerspruchsverfahren?

Nein, bei einem Widerspruch ist es nicht erforderlich, sich durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

Wenn Sie sich doch einen Anwalt oder eine Anwältin nehmen, tragen Sie diese Kosten selbst. Ist das Widerspruchsverfahren erfolgreich, übernimmt die DAK-Gesundheit die Anwaltskosten.

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