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Wie läuft das Widerspruchverfahren bei der DAK-Gesundheit ab?

Das Verfahren beginnt mit dem Einlegen des Widerspruchs. Durch den Widerspruch prüfen und beurteilen wir den Sachverhalt neu und prüfen, ob sich andere Erkenntnisse ergeben. Soweit nötig, bitten wir Sie eventuell um weitere Unterlagen. Bei der Beurteilung von medizinischen Sachverhalten erstellt der Medizinische Dienst gegebenenfalls eine erneute gutachterliche Stellungnahme.

Abhilfe

Wenn wir Ihrem Widerspruch zustimmen, weil sich durch Ihren Einwand neue Gesichtspunkte ergeben, erhalten Sie einen sogenannten Abhilfebescheid. 

Keine Abhilfe

Lehnen wir Ihren Widerspruch ab, geht der Fall an den Widerspruchsauschuss der DAK-Gesundheit. Das ist ein Gremium der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung. Der Widerspruchsausschuss der DAK-Gesundheit besteht aus vier gewählten ehrenamtlichen Mitgliedern und versteht sich als Interessenvertretung der Kundinnen und Kunden.

Dauer

Die Bearbeitungszeit hängt von den individuellen Gegebenheiten ab. Je nach Einzelfall kann das Widerspruchsverfahren mehrere Wochen dauern.

Klagemöglichkeit

Weist der Widerspruchsausschuss den Widerspruch zurück, können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht einreichen. Welches Sozialgericht zuständig ist, gibt der Widerspruchsausschuss in seiner Entscheidung bekannt. Bei einem Wohnsitz im Ausland beträgt die Frist für eine Klage drei Monate.

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