Wie kann ich einen Widerspruch einlegen?
Teilen Sie uns schriftlich mit, dass Sie gegen eine bestimmte Entscheidung von uns Widerspruch einlegen. Das kann auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person übernehmen. Die Adresse steht auf Ihrem Bescheid.
Sie können den Widerspruch über folgende Wege abgeben:
- Per Post, Fax oder als Anhang in einer E-Mail
- In einem unserer Servicezentren können Sie das Dokument abgeben oder den Widerspruch als Niederschrift aufnehmen lassen.
- Elektronisch über das De-Mail-Verfahren. Adresse: service@dak.de-mail.de
Achtung: Um dieses Verfahren nutzen zu können, benötigen Sie einen De-Mail-Account. Prüfen Sie, ob Ihr eigener E-Mail-Provider De-Mail anbietet – in dem Fall ist die Aktivierung unkompliziert. Mehr Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des BMIs.
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