Wie kann ich einen Widerspruch einlegen?
Teilen Sie uns schriftlich mit, dass Sie gegen eine bestimmte Entscheidung von uns Widerspruch einlegen. Das kann auch eine von Ihnen bevollmächtigte Person übernehmen. Die Adresse steht auf Ihrem Bescheid.
Sie können den Widerspruch über folgende Wege abgeben:
- Per Post
- In einem unserer Servicezentren können Sie das Dokument abgeben oder den Widerspruch als Niederschrift aufnehmen lassen.
- Elektronisch: durch Eingabe in ein elektronisches Formular der DAK App oder in „Meine DAK“, wenn Sie authentifiziert sind.
- Nicht per E-Mail – es sei denn, Sie verfügen über eine qualifizierte elektronische Signatur oder Sie senden uns Ihren Widerspruch über De-Mail (siehe Hinweis unten) zu, wenn Sie ein De-Mail-Konto besitzen.
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