Wer kann Daten in der ePA einsehen oder speichern?
Auf die ePA können nur Sie selbst zugreifen und die medizinischen Einrichtungen, die Sie dazu berechtigt haben.
Ab dem 15.1.2025 können Sie Berechtigungen über zwei Wege erteilen:
1. Durch Stecken der Gesundheitskarte bei Ihrem Gesundheitspartner (z. B. einer Arztpraxis)
2. Über die DAK ePA-App
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