Welche Daten stellt die DAK in meine ePA ein?
Wir stellen zwei Übersichten in der ePA bereit: die Leistungsauskunft und die medizinische Vorgeschichte. Beides erklären wir Ihnen hier kurz.
Die Leistungsauskunft
Sie enthält einen Überblick über die Leistungen, die Sie in den letzten 10 Jahre beansprucht haben – vorausgesetzt Sie haben dem nicht widersprochen.
Die Leistungsauskunft erstellen wir mittels der Abrechnungsdaten, die uns von Ihren Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen vorliegen. Diese Übersicht wird einmal jährlich aktualisiert und sorgt für einen besseren Überblick, der tatsächlich abgerechneten Leistungen, behandelnden Personen und Diagnosen. Die Leistungsauskunft ist für Sie sichtbar, allerdings nicht für Gesundheitseinrichtungen.
Die Übersicht enthält Leistungen aus den Bereichen:
- Krankenhaus und Reha-Leistungen
- Zahnmedizinische Leistungen
- Ambulante ärztliche Leistungen
- Arzneimittel
- Hilfsmittel
Die Leistungsauskunft zeigt die Daten genau so, wie wir sie von den Gesundheitseinrichtungen im Rahmen der Abrechnung erhalten haben. Es kann vorkommen, dass sich die Angaben über Diagnosen, Leistungen oder auch behandelnde Personen als falsch darstellen. Die Fehlerursachen sind dabei vielfältig. Die DAK-Gesundheit kann diese Fehler nicht ohne Weiteres bereinigen.
Sollte Ihre Übersicht einen unplausiblen oder unverständlichen Eintrag enthalten, können Sie wie folgt vorgehen:
- Bei ambulant ärztlichen Leistungen (also z. B. von Ihrer Haus- oder einer Facharztpraxis): Für die Änderung einer Diagnose in Form von ICD-Codes senden Sie uns bitte einen schriftlichen Antrag inklusive ärztlicher Bestätigung.
- Alle anderen Daten: Die Daten können nur über die Gesundheitseinrichtung geändert werden, die die Abrechnung vorgenommen haben.
