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Was muss ich tun, wenn ich keine ePA haben möchte?

Ab dem 15.1.2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten eine ePA. Wenn Sie die ePA ab diesem Zeitpunkt nicht nutzen wollen, können Sie dem online widersprechen.
Der Widerspruch ist auch telefonischper Post oder im Servicezentrum möglich.
Am besten informieren Sie sich in Ruhe, was die ePA Ihnen bietet und entscheiden sich Ende 2024, ob Sie die ePA nutzen möchten oder nicht.

Darüber hinaus kann der Einstellung von Abrechnungsdaten durch die DAK-Gesundheit widersprochen werden.

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