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Kann ich einen Vertreter oder eine Vertreterin für meine ePA einrichten?

Ja, Sie können eine Vertreterin oder einen Vertreter für Ihre ePA einrichten. Das geht auch kassenübergreifend, das heißt, Ihre Vertretungsperson kann einer anderen Krankenkasse angehören als Sie selbst. Diese Person muss auch nicht selbst eine ePA haben, um Sie vertreten zu können. Auch wenn Sie selbst gar nicht über die DAK ePA-App verfügen, kann Ihre Vertrauensperson Sie problemlos vertreten. Diese Regelung erleichtert die Unterstützung, auch wenn vertretende Personen selbst keine ePA nutzen wollen.

Eltern und ihre Kinder

Eltern können eine DAK ePA-App für ihre Kinder anlegen, wenn ihnen die PIN zur eGK ihrer Kinder vorliegt. Wenn sie die DAK ePA-App für ihre Kinder eingerichtet haben, können sich die Eltern in der App der Kinder als Vertreterin oder Vertreter einstellen.

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