Wiedereingliederung nach Krankheit: Zurück ins Arbeitsleben

Nach einer längeren Krankheit oder einem Unfall wieder in den Job einzusteigen, fühlt sich oft wie ein Neustart an. Viele brauchen erst mal Zeit, um wieder in ihren Arbeitsalltag hineinzufinden. Genau hier setzt die stufenweise Wiedereingliederung an: Sie ermöglicht eine planbare Rückkehr unter klaren Rahmenbedingungen. Doch welche Rechte und Pflichten hast du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer dabei? Hier erfährst du, welche Voraussetzungen gelten und wie ein Stufenplan aussehen kann.

Eine Frau mit Aktenkoffer steht in einem Gang und schaut aus dem Fenster.

Was ist die stufenweise Wiedereingliederung in den Beruf? 

Die stufenweise Wiedereingliederung (StW) hilft dir, nach einer längeren Krankheit oder einem Unfall Schritt für Schritt in deinen Job zurückzukehren. Dieses Verfahren wurde auch als Hamburger Modell bekannt, da die ersten Konzepte in den 1970er-Jahren von der Hamburger Uniklinik begleitet wurden. Dabei nimmst du deine Arbeit nicht sofort wieder in vollem Umfang auf, sondern startest mit einer geringeren Arbeitsbelastung als vor deiner Krankheit. Deine Arbeitsstunden und Aufgaben werden dann nach und nach gesteigert, damit du dich langsam wieder an den Berufsalltag gewöhnen kannst. Ziel ist es, den Wiedereinstieg so zu gestalten, dass er zu deinem Gesundheitszustand passt und eine dauerhafte Rückkehr in den Job erleichtert.

Betriebliches Eingliederungsmanagement vs. stufenweise Wiedereingliederung

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist der gesetzliche Rahmen im Unternehmen für deine Rückkehr, wenn du innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen am Stück oder in Summe krank warst. Dein Arbeitgeber ist dann verpflichtet, das BEM schriftlich anzubieten. Das Ziel ist, dass du dauerhaft und gesund wieder arbeiten kannst, oft begleitet durch eine Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt. Für dich ist die Teilnahme freiwillig.

Die stufenweise Wiedereingliederung (StW) ist hingegen eine konkrete Maßnahme innerhalb des BEM und erfolgt nur auf ärztliche Empfehlung. Die StW legt deinen Wiedereinstieg in einem konkreten, medizinisch begleiteten Stufenplan fest. Du bleibst dabei weiter krankgeschrieben. Wichtig zu wissen: Sowohl deine Arbeitsstelle als auch die Krankenkasse oder der zuständige Kostenträger müssen der Wiedereingliederung zustimmen.

Wie ist der Ablauf bei der stufenweisen Wiedereingliederung?

Du fühlst dich nach längerer Krankheit wieder bereit für den Beruf und möchtest wieder in deinem Unternehmen starten?. Die stufenweise Wiedereingliederung gibt dir dafür einen klaren Rahmen. Die folgenden Schritte zeigen dir, wie der Weg zurück in den Job in der Regel abläuft:

  1. Sprich mit deiner Ärztin oder deinem Arzt. Möchtest du nach längerem Ausfall wieder arbeiten, ist deine Arztpraxis meist die erste Anlaufstelle. Dort wird eingeschätzt, ob du schon wieder teilweise belastbar bist und ob eine stufenweise Wiedereingliederung für dich sinnvoll ist.
  2. Sprich mit deinem Arbeitgeber: Wende dich danach an deine Arbeitgeberin oder deinen Arbeitgeber und  besprecht, dass du eine stufenweise Wiedereingliederung nutzen möchtest. Der Arbeitgeber muss dem zustimmen.
  3. Wiedereingliederungsplan erstellen: Ist die Wiedereingliederung möglich, wird für dich ein individueller Plan erstellt – auch Stufenplan genannt. Dieser regelt die einzelnen Schritte deines Wiedereintritts. Deine Ärztin oder dein Arzt, dein Arbeitgeber und du stimmen sich dazu ab.
  4. Formalien klären: Nun geht dein Wiedereingliederungsplan an die Stelle, die für deine Leistung zuständig ist. Beispielsweise die Krankenkasse, die Rentenversicherung oder die Unfallversicherung. Dort wird auch die sogenannte Beginnmitteilung bearbeitet. Sie gilt als offizieller Antrag. Ein zusätzliches Formular ist in der Regel nicht nötig, außer wenn die Wiedereingliederung nach einer Reha erfolgt. Dann benötigst du ein Formular der Deutschen Rentenversicherung. Während der Wiedereingliederung reichst du weiterhin regelmäßig Bescheinigungen ein. Doch keine Sorge: Dein Ärzteteam und dein Betrieb geben dir rechtzeitig Bescheid, welche Unterlagen sie von dir noch brauchen.
  5. Langsam wieder in den Arbeitsalltag starten: Dein Wiedereinstieg in den Beruf startet. Du beginnst mit einem geringeren Pensum und steigerst deine Arbeitszeit und die Aufgaben nach und nach. Der Verlauf wird regelmäßig geprüft, damit der Plan bei Bedarf angepasst werden kann und du dich nicht überfordert fühlst.

Was beinhaltet ein Stufenplan?

Musterbogen eines Wiedereingliederungsplans für die stufenweise Wiedereingliederung nach Krankheit

Der Stufenplan hält fest, wie deine Rückkehr in den Beruf Schritt für Schritt ablaufen soll. So ist von Anfang an klar, mit welcher Belastung du startest und wie die nächsten Schritte aussehen. Ein Stufenplan enthält in der Regel:

  • den geplanten Starttermin der Wiedereingliederung
  • die Dauer der Maßnahme
  • die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit zu Beginn (mindestens zwei Stunden täglich)
  • die einzelnen Stufen, in denen die Arbeitszeit nach und nach erhöht wird
  • Angaben dazu, welche Aufgaben du übernehmen kannst
  • Hinweise, welche Tätigkeiten vorerst noch nicht möglich sind
  • das Ziel der Wiedereingliederung, also zum Beispiel die Rückkehr zur vollen Arbeitszeit

Dauer einer stufenweisen Wiedereingliederung

Bei dieser Form der Wiedereingliederung wird die Arbeitszeit individuell und Schritt für Schritt gesteigert. Zum Beispiel kann in Woche 1 eine Arbeitszeit von 2 Stunden täglich vorgesehen sein, die sich dann Woche für Woche um eine Stunde steigert, bis in Woche 7 die volle Arbeitszeit erreicht ist. Der Plan ist jedoch individuell und kann auch länger dauern.

Normalerweise dauert eine stufenweise Wiedereingliederung 2 bis 12 Wochen, bei medizinischer Begründung ist aber auch eine Verlängerung möglich.

Deine Rechte während der Wiedereingliederung

Während der stufenweisen Wiedereingliederung bleibst du in der Regel weiterhin arbeitsunfähig geschrieben. Trotzdem arbeitest du schon schrittweise wieder im Betrieb mit. Damit das gut funktioniert, gibt es für Arbeitnehmende und Arbeitgeberin beziehungsweise Arbeitgeber klare Rechte und Ansprüche.

Rechte von Arbeitnehmenden:

  • Deine Arbeitgeberin oder dein Arbeitgeber soll die Umsetzung des Wiedereingliederungsplan im Arbeitsalltag ermöglichen, zum Beispiel mit angepassten Aufgaben.
  • Die Wiedereingliederung ist grundsätzlich freiwillig und du kannst die Maßnahme jederzeit abbrechen.
  • Wenn du die Wiedereingliederung abbrichst, besteht bei weiterer Arbeitsunfähigkeit in der Regel weiter Anspruch auf Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Krankengeld.
  • Wenn du während der Wiedereingliederung erneut krank wirst, kannst du die Maßnahme kurz pausieren (maximal sieben Werktage).
  • Für schwerbehinderte Menschen können besondere Schutzrechte gelten. Ob sich daraus im Einzelfall ein konkreter Anspruch ableiten lässt, solltest du mit deiner Ärztin oder deinem Arzt, dem Integrationsamt oder einer Rechtsberatung klären.

Rechte von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern:

  • Der Arbeitgeber kann prüfen, ob die schrittweise Rückkehr im Betrieb praktisch umsetzbar ist.
  • Er darf mitentscheiden, welche Aufgaben und Arbeitszeiten im Betrieb realistisch sind.
  • Wenn die Wiedereingliederung gesundheitlich oder organisatorisch nicht funktioniert, kann sie angepasst oder beendet werden.

Wer zahlt was bei der Wiedereingliederung nach Krankheit? 

Unabhängig von der Wiedereingliederung gilt: In den ersten sechs Wochen einer Erkrankung gibt es meist weiter das Gehalt deiner Arbeitgeberin oder deines Arbeitgebers. Danach hängt die Unterstützung von deiner persönlichen Situation ab. In der Regel besteht Anspruch auf Krankengeld, das von der Krankenkasse gezahlt wird. Während einer bewilligten Reha-Maßnahme kann die Rentenversicherung Übergangsgeld zahlen. Bei einem Arbeitsunfall springt in vielen Fällen die Berufsgenossenschaft ein und übernimmt das Verletztengeld. 
Bist du länger als sechs Wochen krankgeschrieben, prüft deine behandelnde Ärztin oder dein Arzt bei jeder weiteren Arbeitsunfähigkeit, ob eine stufenweise Wiedereingliederung möglich ist – unabhängig davon, ob du Krankengeld erhältst oder nicht. Während dieser Zeit bist du weiterhin krankgeschrieben und du giltst als arbeitsunfähig. Urlaub ist in der Phase der Wiedereingliederung normalerweise nicht vorgesehen.

Der Arbeitgeber kann in der Zeit deiner stufenweisen Wiedereingliederung für die erbrachte Leistung anteilig Arbeitsentgelt zahlen. Dazu ist er aber nicht gesetzlich verpflichtet.    

Wiedereinstieg nach Krankheit: So findest du den richtigen Zeitpunkt

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Der Wunsch, wieder in den Beruf zurückzukehren, ist oft groß. Der richtige Zeitpunkt für den Wiedereinstieg ist nicht der frühestmögliche, sondern der, der zu deinem Gesundheitszustand passt

  • Höre auf deinen Körper: Ein guter Zeitpunkt kann erreicht sein, wenn du dich im Alltag wieder stabil und auch etwas belastbar fühlst.
  • Nimm deine seelische Verfassung ernst:  Nicht nur der Körper, sondern auch dein Kopf muss für den Wiedereinstieg bereit sein. Hier findest du Tipps, wie du deine Resilienz stärken kannst.
  • Sprich mit deiner Ärztin oder deinem Arzt: Gemeinsam könnt ihr einschätzen, ob eine Rückkehr in kleinen Schritten schon sinnvoll ist. Nutze auch weiterhin Vorsorgeuntersuchungen, um deinen Gesundheitszustand im Blick zu behalten.
  • Erwarte nicht sofort volle Leistung: Der Wiedereinstieg darf langsam beginnen und sich Schritt für Schritt entwickeln.
  • Achte auf Warnzeichen: Wenn dich schon kleine Belastungen stark erschöpfen oder Beschwerden wieder zunehmen, ist es vielleicht noch zu früh. Kläre dies dann mit deiner Ärztin oder deinem Arzt ab.

Du musst nicht gleich wieder wie früher funktionieren, setze dich also nicht unter Druck. Entscheidend für einen erfolgreichen Wiedereinstieg ist, dass er für dich gut machbar ist und du dich wohlfühlst. Das Ziel ist, dass du langfristig in deinen Job zurückkehren kannst – und nicht, dass du sofort wieder voll da bist.

Häufige Fragen zum Thema stufenweise Wiedereingliederung nach Krankheit

Hier findest du noch weitere Antworten rund um die Wiedereingliederung nach Krankheit.

 
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