Eingeschriebene Studierende zahlen für die Beschäftigung als Werkstudentin oder Werkstudent keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Der Versicherungsschutz ist entweder über eine studentische Krankenversicherung, eine Familienversicherung oder eine freiwillige Versicherung gegeben.
Arbeitest du während des Studiums als Werkstudentin beziehungsweise Werkstudent, kann sich das auf deine Krankenversicherung auswirken. Entscheidend ist dabei dein Alter, die Höhe des Einkommens und die wöchentliche Arbeitszeit.
Gehen Studierende neben dem Studium einer Beschäftigung als Werkstudent oder Werkstudentin nach, sind sie in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei, das heißt, weder sie noch der Arbeitgeber zahlen dafür Beiträge. Für dieses sogenannte Werkstudentenprivileg ist entscheidend, dass der größere Teil der Zeit für das Studium genutzt wird. Das bedeutet, dass Werkstudentinnen und Werkstudenten nur maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Die Höhe des Einkommens ist dabei egal.
Unabhängig vom Werkstudentenprivileg besteht für Werkstudenten und Werkstudentinnen Versicherungspflicht. Sie benötigen also eine Krankenversicherung. Dafür ist die Einkommenshöhe wiederum relevant, denn in der Familienversicherung etwa dürfen Studierende die Geringfügigkeitsgrenze von 520 Euro (2023) nicht übersteigen.