Aktuelle Rechengrößen

Symbolbild Rechengrößen in der Sozialversicherung: Mann und Hund schauen auf einen PC.

Hier finden Sie aktuelle Beitragsbemessungsgrenzen, Bezugsgrößen und Versicherungspflichtgrenzen.

Rechengrößen 2026

Bezugsgrößen und Beitragsbemessungsgrenzen 2026

 
Jahr

Monat
Bezugsgrößen            47.460 €3.955 €
Beitragsbemessungsgrenze KV/PV      69.750 €5.812,50
Beitragsbemessungsgrenze allgemeine RV und ALV 101.400 €8.450 €
Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche RV 124.80010.400 €

Versicherungspflichtgrenze 2026

Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) 2026Jahr Monat  
Kranken- und Pflegeversicherung 77.400 €6.450 € 
Jahresarbeitsentgeltgrenze für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 in der PKV und KV/PV versichert waren69.750 €5.812,50 €

Geringfügigkeitsgrenzen 2026

Geringfügigkeitsgrenzen Krankenversicherung ArbeitslosenversicherungRentenversicherung
2026603 Euro603 Eurogeringfügige Beschäftigungen unterliegen der Rentenversicherungspflicht

Arbeitgeber tragen den Sozialversicherungsbeitrag für Auszubildende bis zur Geringverdienergrenze von 325 Euro alleine.

Übergangsbereich 2026

Sie beschäftigten einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin im sogenannten Übergangsbereich, wenn das monatliche Arbeitsentgelt innerhalb der folgenden Grenzen liegt und diese Grenzen regelmäßig nicht überschritten werden. 
  • 603,01 Euro bis 2000,00 Euro (voraussichtlich, ab 1.1.2026)
  • 556,01 Euro bis 2000,00 Euro (vom 1.1. bis 31.12.2025)

Für Arbeitsentgelte innerhalb dieses Bereiches werden Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung erhoben. Welche Einnahmen konkret zur Berechnung der Beiträge herangezogen werden, wird mit Hilfe einer speziellen Formel ermittelt. 

Je weniger Entgelt der Beschäftigte erhält, desto weniger wird davon auch für die Beitragsberechnung zugrunde gelegt. Je näher das Arbeitsentgelt an die Grenze von 2000,00 Euro heranreicht, desto mehr nähert sich auch die für die Beiträge zugrunde gelegte Einnahme dem tatsächlichen Wert an.

Rechengrößen 2025

Bezugsgrößen und Beitragsbemessungsgrenzen 2025

 
Jahr

Monat
Bezugsgröße KV/PV            44.940 €3.745 €
Bezugsgröße RV/ALV 44.940 €3.745 €
Beitragsbemessungsgrenze KV/PV      66.150 €5.512,50 €
Beitragsbemessungsgrenze allgemeine RV und ALV 96.600 €8.050 €
Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche RV 118.800 €9.900 €

Versicherungspflichtgrenze 2025

Jahresarbeitsentgeltgrenze 2025Jahr Monat  
Kranken- und Pflegeversicherung 73.800 €6.150 € 
Jahresarbeitsentgeltgrenze für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 in der PKV und KV/PV versichert waren66.150 €5.512,50 €

Geringfügigkeitsgrenzen 2025

Geringfügigkeitsgrenzen Krankenversicherung ArbeitslosenversicherungRentenversicherung
2025556 Euro556 Eurogeringfügige Beschäftigungen unterliegen der Rentenversicherungspflicht

Arbeitgeber tragen den Sozialversicherungsbeitrag für Auszubildende bis zur Geringverdienergrenze von 325 Euro alleine.

Übergangsbereich 2025

Sie beschäftigten einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin im sogenannten Übergangsbereich, wenn das monatliche Arbeitsentgelt innerhalb der folgenden Grenzen liegt und diese Grenzen regelmäßig nicht überschritten werden. 
  • 556,01 Euro bis 2000,00 Euro (ab 1.1.2025)
  • 538,01 Euro bis 2000,00 Euro (vom 1.1. bis 31.12.2024)

Für Arbeitsentgelte innerhalb dieses Bereiches werden Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung erhoben. Welche Einnahmen konkret zur Berechnung der Beiträge herangezogen werden, wird mit Hilfe einer speziellen Formel ermittelt. 

Je weniger Entgelt der Beschäftigte erhält, desto weniger wird davon auch für die Beitragsberechnung zugrunde gelegt. Je näher das Arbeitsentgelt an die Grenze von 2000,00 Euro heranreicht, desto mehr nähert sich auch die für die Beiträge zugrunde gelegte Einnahme dem tatsächlichen Wert an.

Mindestarbeitsentgelte für Menschen mit Behinderung 2025

Mindestarbeitsentgelte für Menschen mit Behinderung 2025 Monat  
Kranken- und Pflegeversicherung 749 €
Renten- und Arbeitslosenversicherung 2.996 €

Rechengrößen 2024

Bezugsgrößen und Beitragsbemessungsgrenzen 2024

Bezugsgrößen und Beitragsbemessungsgrenze 2024
jährlich

monatlich
Bezugsgröße KV/PV42.420,00 €3.535,00 €
Bezugsgröße RV/ALV WEST42.420,00 €3.535,00 €
Bezugsgröße RV/ALV OST41.580,00 €3.465,00 € 
Beitragsbemessungsgrenze KV/PV62.100,00 €5.175,00 €
Beitragsbemessungsgrenze RV/ALV WEST90.600,00 €7.550,00 €
Beitragsbemessungsgrenze RV/ALV OST89.400,00 €7.450,00 €

Versicherungspflichtgrenzen 2024

Versicherungspflichtgrenzen 2024 Monat  Jahr
Kranken- und Pflegeversicherung      5.775 € 69.300 €
Jahresarbeitsentgeltgrenze für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 in der PKV und KV/PV versichert waren5.175 €62.100 €

Geringfügigkeitsgrenzen 2024

Geringfügigkeitsgrenzen Krankenversicherung RentenversicherungArbeitslosenversicherung
2024538,00 Eurogeringfügige Beschäftigungen unterliegen der Rentenversicherungspflicht538,00 Euro

Arbeitgeber tragen den Sozialversicherungsbeitrag für Auszubildende bis zur Geringverdienergrenze von 325 Euro alleine.

Übergangsbereich 2024

Sie beschäftigten einen Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin im sogenannten Übergangsbereich, wenn das monatliche Arbeitsentgelt innerhalb der der folgenden Grenzen liegt und diese Grenzen regelmäßig nicht überschritten werden. 
  • 538,01 Euro bis 2000,00 Euro (ab 01.01.2024)
  • 520,01 Euro bis 2000,00 Euro (vom 01.01.2023 bis 31.12.2023)

Für Arbeitsentgelte innerhalb dieses Bereiches werden Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung erhoben. Welche Einnahmen konkret zur Berechnung der Beiträge herangezogen werden, wird mit Hilfe einer speziellen Formel ermittelt. 

Aktualisiert am:
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