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Digitalisierung: 70 Prozent der Pflegeeinrichtungen fehlt Anbindung an Telematikinfrastruktur

  • Seit Juli besteht Anbindungspflicht für stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen

  • Aktuelle Zahlen zeigen: Erst ein Drittel aller Pflegeanbieter mit Smartcard für TI registriert

  • Fördergelder aus Pflegepersonal-Stärkungsgesetz erst zu 40 Prozent abgerufen

  • DAK-Vorstandschef Andreas Storm fordert vereinfachten Zugang zu Fördermitteln 

 

Hamburg, 01. September 2025. Mit rund 70 Prozent ist die Mehrheit der rund 32.000 ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland bisher nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen, obwohl die Anbindung seit Juli verpflichtend ist. Außerdem zeigt eine aktuelle Auswertung der DAK-Gesundheit: Zwar stellt das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) Mittel für die Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen bereit und fördert generell die Anschaffung digitaler und technischer Ausstattung mit bis zu 12.000 Euro pro Einrichtung. Abgerufen wurden seit 2019 aus diesem anteilig von der DAK-Pflegekasse verwalteten Förderprogramm aber erst rund 81,2 Millionen – das sind knapp 40 Prozent. DAK-Vorstandschef Andreas Storm fordert eine Unterstützungsoffensive, um eine flächendeckende Anbindung zu ermöglichen.

„Diese Förderung soll einen wichtigen Beitrag leisten, um die Umsetzung des digitalen Fahrplans für die Pflege voranzubringen. Es muss nun analysiert werden, weshalb die Abrufquote weiterhin eher niedrig ist und wie sich die Hürden für die Pflegeeinrichtungen bewältigen lassen“, sagt DAK-Vorstandschef Andreas Storm. Aktuellen Zahlen zufolge ist bisher etwa ein Drittel der rund 32.000 ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland im Verzeichnis der Gematik, der nationalen Agentur für die Digitalisierung des Gesundheitswesens, registriert. Den elektronischen Institutionsausweis (SMC-B) haben 63 Prozent beantragt – der erste Schritt von vielen, um eine Anbindung beginnen zu können. „Eine intensivere Begleitung und passgenauere Lösungen sind insbesondere für die kleineren Pflegeeinrichtungen auf ihrem Digitalisierungsweg dringend erforderlich. Im kommenden Jahr wird etwa die vollelektronische Abrechnung der pflegerischen Leistungen zwingend vorgeschrieben. Ohne TI-Anbindung drohen hier massive Abrechnungsprobleme“, warnt Storm.
 

Abrufquote steigt leicht im Vergleich zum Vorjahr 
Der Kassenchef hatte bereits Anfang 2024 zu einer Informationsoffensive aufgerufen, damit mehr Pflegeeinrichtungen die seit 2019 bereitstehenden Fördermittel nutzen. Gefördert wird die Anschaffung digitaler und technischer Ausrüstung wie zum Beispiel digitale Pflegedokumentationssysteme oder auch Aus-, Fort- und Weiterbildungen zur Nutzung neuer Technologien. Bedient werden alle förderfähigen Anträge, solange Mittel vorhanden sind. Die Pflegekasse der DAK-Gesundheit hat für 48 Prozent der Einrichtungen bundesweit die Prüfung der Anträge und das Auszahlungsverfahren übernommen, für die übrigen Einrichtungen ist überwiegend die AOK zuständig. Die Zahl der bei der DAK-Gesundheit eingegangenen Anträge ist bis Ende Juni auf rund 21.000 gestiegen – ein Plus von 28 Prozent gegenüber 2024. 93 Prozent davon wurden bewilligt. Insgesamt wurden 81,2 Millionen Euro seit 2019 im Rahmen des Förderprogramms abgerufen. Nach Auswertungen der DAK-Gesundheit haben damit bis Mitte dieses Jahres rund 11.300 von den etwa 17.500 Pflegeeinrichtungen, die die DAK-Pflegekasse betreut, die Fördermöglichkeit in Anspruch genommen. Das ist ein Anstieg von fast zwölf Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
 

DAK-Forderung: Zugang zu Fördermitteln vereinfachen
Gefördert werden können bis zu 40 Prozent der durch die Pflegeeinrichtung verausgabten Mittel. Das ermöglicht Zuschüsse bis zu maximal 12.000 Euro, die auch mit mehreren Anträgen auf mehrere Maßnahmen aufgeteilt werden können. Bis 2030 können Gelder beantragt werden. DAK-Vorstandschef Andreas Storm appelliert an die Politik, den Zugang zu den Fördermitteln zu vereinfachen, indem beispielsweise für die Anschaffung von digitaler Ausrüstung ein Einmal-Zuschuss gewährt wird, der an eine geringe Eigenbeteiligung geknüpft ist.
 

Für eine faire Lösung sollten darüber hinaus auch die Einrichtungen von Verbesserungen (zum Beispiel in Form eines pauschalen Ausgleichs) profitieren, die bereits eine Förderung unter Einsatz eigener Mittel erhalten haben. Eine Anpassung der Beträge für die vom GKV-Spitzenverband an angebundene Institutionen ausgezahlte monatliche TI-Pauschale sowie die Einmalpauschalen sollten ebenso diskutiert werden wie die Schaffung eines digitalen Budgets. Storm: „Neben einer Refinanzierung, die Pflegeeinrichtungen, Versicherte und Pflegebedürftige nicht zusätzlich belastet, bedarf es Informations- und Unterstützungskampagnen, die eine breite Aufklärung ermöglichen und sicherstellen, dass auch kleinere Einrichtungen davon profitieren.“

 

Mehr Informationen zum Förderprogramm bietet die DAK-Gesundheit unter Pflegepersonalstärkungsgesetz.

 

 

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Rüdiger Scharf

Chef-Pressesprecher & Leiter Unternehmenskommunikation

Themen: Vorstands-Kommunikation und Interviewanfragen, Gesundheits- und Pflegepolitik sowie Kinder- und Jugendgesundheit 

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