Anforderung nicht gezahlter Zuzahlungen
Sollten Sie von einem oder einer DAK-Versicherten die Zuzahlung für eine Arzneimittel-Verordnung nicht erhalten haben, obwohl Sie diese gesondert schriftlich angefordert haben, sind wir für die Zahlung an Sie zuständig (§ 43c Abs. 1 SGB V).
Bitte senden Sie in so einem Fall Ihre Rechnung ausschließlich auf dem Postweg an unseren Dienstleister:
GFS Gesellschaft für Statistik im Gesundheitswesen
Meißner Straße 197
01445 Radebeul
Dort erfolgt schnellstmöglich die weitere Bearbeitung.
Diese Artikel könnten dich auch interessieren
Abrechnungen für Leistungserbringer in der Pflege
Für Leistungserbringer im Pflegebereich: Tipps und Hinweise für die Abrechnung unterschiedlicher Pflegeleistungen.
Gefälschte Rezepte
Für Apotheken: Rezeptfälschung erkennen und Missbrauch verhindern
Verordnungen von esketaminhaltigem Nasenspray Spravato
Für Apotheken: Aktuelle Vorschriften bei der Verordnung und Abgabe des Nasensprays Spravato.