Anforderung nicht gezahlter Zuzahlungen

Sollten Sie von einem oder einer DAK-Versicherten die Zuzahlung für eine Arzneimittel-Verordnung nicht erhalten haben, obwohl Sie diese gesondert schriftlich angefordert haben, sind wir für die Zahlung an Sie zuständig (§ 43c Abs. 1 SGB V).
Bitte senden Sie in so einem Fall Ihre Rechnung ausschließlich auf dem Postweg an unseren Dienstleister:
GFS Gesellschaft für Statistik im Gesundheitswesen
Meißner Straße 197
01445 Radebeul
Dort erfolgt schnellstmöglich die weitere Bearbeitung.
Aktualisiert am:
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Abrechnungen für Leistungserbringer in der Pflege
Für Leistungserbringer im Pflegebereich: Tipps und Hinweise für die Abrechnung unterschiedlicher Pflegeleistungen.

Gefälschte Rezepte
Für Apotheken: Rezeptfälschung erkennen und Missbrauch verhindern

E-Rezept: Infos für Apotheken
Ein großer Schritt in Richtung Digitalisierung