Hilfsmittellieferungsvertrag

Für Hilfsmittelabgaben an Kundinnen und Kunden der DAK-Gesundheit ist seit dem 1. Januar 2022 ein Vertrag maßgebend, der bilateral zwischen dem Deutschen Apothekerverband e.V. (DAV) und der DAK-Gesundheit geschlossen wurde. Der dafür bisher genutzte vdek-Hilfsmittelliefervertrag inklusive aller Beitritte endete für alle Beteiligten am 31. Dezember 2021.
Teilnahmeverfahren für Apotheken im LAV oder BVDA
Da Hilfsmittel nur auf der Grundlage von Verträgen an Versicherte abgegeben werden dürfen, möchten wir Sie gern über das Teilnahmeverfahren informieren:
Für Apotheken, deren Inhaber oder Inhaberin Mitglied in einem:
- Landesapothekerverband bzw. -verein (LAV) oder im
- Bundesverband Deutscher Apotheker e.V. (BVDA)
ist, erfolgt das Beitritts- beziehungsweise Teilnahmeverfahren am aktuellen Vertrag ausschließlich über den jeweils zuständigen LAV bzw. über den BVDA. Die Verbände müssten Sie bereits entsprechend informiert haben. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Verband.
Teilnahme für Apotheken ohne Verbandsmitgliedschaft
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