T-Rezepte: Checkliste für die Abrechnung
Für teratogene Wirkstoffe gelten besondere Sicherheitsvorgaben.
Auch für die Abrechnung von T-Rezepten gibt es klare Vorgaben:
- Ein T-Rezept darf nur für die Wirkstoffe Thalidomid, Lenalidomid und Pomalidomid ausgestellt werden. Diese Wirkstoffe sind teratogen – und unterliegen deshalb besonderen Sicherheitsmaßnahmen.
- Der zweiteilige Vordruck (Original und Durchschrift) ist fortlaufend nummeriert. Das Original ist für die Abrechnung mit der Krankenkasse bestimmt, die Durchschrift für die Meldung an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
- Gebärfähigen Frauen darf pro Rezept maximal der Bedarf für vier Wochen verordnet werden. Für Männer sowie nicht-gebärfähige Frauen liegt der Maximalbedarf bei zwölf Wochen. Das Rezept ist bis zu sechs Tage nach dem Tag der Ausstellung gültig.
Auf dem Rezept gibt es vier Ankreuzmöglichkeiten für den Arzt, womit die gesetzlich vorgegebenen Sicherheitsbestimmungen bestätigt werden.
Eine Belieferung durch die Apotheke darf nur erfolgen, wenn der verschreibende Arzt die Felder eins, zwei und drei oder eins, zwei und vier angekreuzt hat.
Bitte achten Sie darauf, dass diese Kreuze gesetzt sind. Sie dienen der Arzneimitteltherapiesicherheit:
- Alle Sicherheitsbestimmungen werden eingehalten.
- Dem Patienten oder der Patientin wurde das medizinische Informationsmaterial ausgehändigt.
- „In-Label“ oder
- „Off-Label“
Fehlen dürfen auch nicht: die Bezeichnung des Fertigarzneimittels oder des Wirkstoffes inklusive der Stärke, der Darreichungsform und der Menge beziehungsweise bei Rezepturarzneimitteln die Zusammensetzung nach Art und Menge sowie die Gebrauchsanweisung. Wichtig, die Höchstmenge ist zu beachten.
Eine Ausnahme zur Dosierung gibt es noch: Ein Medikationsplan, der das verschriebene Arzneimittel umfasst, oder eine entsprechende schriftliche Dosierungsanweisung liegt vor und dies ist auf dem Rezept vermerkt. Oder das Arzneimittel wird unmittelbar an die verschreibende Person abgegeben.
Wie bei einem BtM-Rezept muss die Telefonnummer des oder der Verschreibenden angegeben sein.
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