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Fälligkeiten 2023

Wenn Sie für Ihre versicherungspflichtigen Arbeitnehmer GSV zahlen, gelten die folgenden Daten für den fristgerechten Eingang der Beitragsnachweise und der GSV-Beiträge bei der DAK-Gesundheit:

2023

Monat

Fälligkeit der GSV-Beiträge

Eingang des Beitragsnachweises

01/23

27.01.2023

25.01.2023

02/23

24.02.2023

22.02.2023

03/23

29.03.2023

27.03.2023

04/23

26.04.2023

24.04.2023

05/23

26.05.2023

24.05.2023

06/23

28.06.2023

26.06.2023

07/23

27.07.2023

25.07.2023

08/23

29.08.2023

25.08.2023

09/23

27.09.2023

25.09.2023

10/23

26.10.2023

24.10.2023

11/23

28.11.2023

24.11.2023

12/23

27.12.2023

21.12.2023


Fälligkeit für freiwillig Versicherte

Beiträge für freiwillig Versicherte sind erst am 15. des Folgemonats zu entrichten. Fällt dieser auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, genügt die Zahlung an die Krankenkasse am darauffolgenden Bankarbeitstag.

2023

Monat

Fälligkeit der Beiträge für freiwillig Versicherte

01/23

15.02.2023

02/23

15.03.2023

03/23

17.04.2023

04/23

16.05.2023

05/23

15.06.2023

06/23

17.07.2023

07/23

15.08.2023

08/23

15.09.2023

09/23

16.10.2023

10/23

15.11.2023

11/23

15.12.2023

12/23

15.01.2024


Besonderheiten

Vereinfachungsregel
Sollte zum Fälligkeitstag die tatsächliche Höhe der Beiträge noch nicht feststehen, dürfen Sie im aktuellen Beitragsnachweis den Beitrag des Vormonats angeben. Einmalzahlungen, wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld, sind allerdings von dieser Vereinfachungsregel ausgeschlossen. Ergibt sich im Nachhinein ein Differenzbetrag, berücksichtigen Sie diesen bitte im nächsten Monat.

Beispiel Vereinfachungsregel

Beitrag für Februar                                   2.500€
Angabe im Beitragsnachweis März       2.500€
Tatsächlicher Beitrag März                     2.700€

Der Differenzbetrag von 200€ wird im Beitragsnachweis April berücksichtigt

Beitragsschätzung
Sollte der DAK-Gesundheit Ihr Beitragsnachweis am fünftletzten Bankarbeitstag nicht vorliegen, müssen wir eine Beitragsschätzung vornehmen. Diese Beitragsschätzung bildet auch zunächst die Grundlage der Beitragsabbuchung, sofern Sie am Lastschriftverfahren (SEPA) teilnehmen. Mit Eingang Ihres Beitragsnachweises verliert die Schätzung dann ihre Gültigkeit. Wurden aufgrund der Schätzung jedoch Beiträge in zu geringer Höhe abgebucht, müssen auf den Differenzbetrag Säumniszuschläge erhoben werden.