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Rechengrößen und Beiträge

In den aktuellen Beitragstabellen informieren wir Sie über:

  • Rechengrößen in der Sozialversicherung
  • Beitragssätze für versicherungspflichtige Mitglieder
  • Beitragssätze und Beiträge für freiwillig Versicherte
  • Entgeltfortzahlungsversicherung
  • Insolvenzgeldumlage

Bezugsgrößen und Beitragsbemessungsgrenzen 2023 

Bezugsgrößen und Beitragsbemessungsgrenze

jährlich

monatlich

Bezugsgröße KV/PV

40.740 €

3.395 €

Bezugsgröße RV/ALV WEST

40.740 €

3.395 €

Bezugsgröße RV/ALV OST

39.480 €

3.290 € 

Beitragsbemessungsgrenze KV/PV

59.850 €

4.987,50 €

Beitragsbemessungsgrenze RV/ALV WEST

87.600 €

7.300 €

Beitragsbemessungsgrenze RV/ALV OST

85.200 €

7.100 €

Jahresarbeitsentgeltgrenze

66.600 €

5.550 €

Jahresarbeitsentgeltgrenze für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 in der PKV und KV/PV versichert waren

59.850 €

4.987,50 €

Bezugsgrößen und Beitragsbemessungsgrenzen 2022

Bezugsgrößen und Beitragsbemessungsgrenze

jährlich

monatlich

Bezugsgröße KV/PV

39.480 €

3.290 €

Bezugsgröße RV/ALV WEST

39.480 €

3.290 €

Bezugsgröße RV/ALV OST

37.800 €

3.150 €

Beitragsbemessungsgrenze KV/PV

58.050 €

4.837,50 €

Beitragsbemessungsgrenze RV/ALV WEST

84.600  €

7.050 €

Beitragsbemessungsgrenze RV/ALV OST

81.000 €

6.750 €

Jahresarbeitsentgeltgrenze

64.350 €

5.362,50 €

Jahresarbeitsentgeltgrenze für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 in der PKV und KV/PV versichert waren

58.050 €

4.837,50 €

Sachbezugswerte

Sachbezugswerte 2023

gültig für alte und neue Bundesländer

Freie Verpflegung

monatlich 288 €

Frühstück

monatlich 60 €

Mittagessen

monatlich 114 €

Abendessen

monatlich 114 €

Freie Unterkunft

monatlich 265 € / monatlich 225,25 €*

Insgesamt

553 € / 513,25 €*

Sachbezugswerte 2022

gültig für alte und neue Bundesländer

Freie Verpflegung

monatlich 270 €

Frühstück

monatlich 56 €

Mittagessen

monatlich 107 €

Abendessen

monatlich 107 €

Freie Unterkunft

monatlich 241 € / monatlich 204,85 €*

Insgesamt

511 € / 464,45  €*

* Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Auszubildende.

Alle Angaben sind ohne Gewähr.


Weitere Informationen

  • Beitragssätze für versicherungspflichtig Beschäftigte 2023

    Die Sozialversicherungsbeiträge werden grundsätzlich vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte getragen.*

    Hier die Beitragssätze im Einzelnen:

    Krankenversicherung

    Krankenversicherung

    Beitragssatz in Prozent

    Kassenindividueller allgemeiner Gesamtbeitragssatz:*

    16,3

    Kassenindividueller ermäßigter Gesamtbeitragssatz:**

    15,7

    Kassenindividueller Gesamtbeitragssatz für Renten sowie Versorgungsbezüge / Betriebsrenten:

    16,3

    Kassenindividueller Gesamtbeitragssatz für ausländische gesetzliche Renten:

    8,15

    *Der kassenindividuelle Gesamtversicherungsbeitragssatz setzt sich aus dem allgemeinen bzw. ermäßigten Krankenversicherungsbeitragssatz zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes in Höhe von 1,7 % zusammen.

    ** Der ermäßigte Beitragssatz zur Krankenversicherung ist maßgebend, wenn für das Mitglied kein Anspruch auf Krankengeld besteht. Der Anspruch auf Krankengeld kann für bestimmte Personenkreise mit dem Wahltarif DAKpro Krankengeld erfüllt werden.


    Pflegeversicherung

    Ab 1. Juli 2023 gelten für die Pflegeversicherung neue Beitragssätze. Hier finden Sie die wichtigsten
    Informationen zur Pflegeversicherung ab 1. Juli 2023
     

    Pflegeversicherung bis 30.6.2023Beitragssatz
    in Prozent

    Allgemeiner Beitragssatz:

    3,05

    Beitragssatz für Kinderlose nach dem Kinderberücksichtigungsgesetz:

    3,4

    In der Pflegeversicherung müssen Kinderlose einen Zuschlag in Höhe von 0,35 Prozent allein tragen.

    Beiträge zur Pflegeversicherung in Sachsen bis 30.6.2023

    Im Bundesland Sachsen teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge zur Pflegeversicherung nicht je zur Hälfte, sondern die Arbeitnehmer tragen sie in Höhe von einem Prozent allein. Der verbleibende Teil bis zum allgemeinen Beitragssatz, zurzeit also noch ein Anteil von 2,05 Prozent, wird vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte getragen. In Sachsen beträgt damit der Arbeitnehmeranteil 2,025 % und der Arbeitgeberanteil 1,025 %. Für Kinderlose kommt auch in Sachsen noch ein Zuschlag von 0,35 Prozent dazu.

    Rentenversicherung

    Rentenversicherung

    Beitragssatz
    in Prozent

    Allgemeiner Beitragssatz:

    18,6

    Arbeitslosenversicherung

    Arbeitslosenversicherung

    Beitragssatz
    in Prozent

    Allgemeiner Beitragssatz:

    2,6

  • Beitragssätze für freiwillig Versicherte 2023

    Krankenversicherung

    Höchstbeiträge für freiwillig versicherte Arbeitnehmer mit beitragspflichtigen Einnahmen über der Beitragsbemessungsgrenze 2023: 4.987,50 €

    Personenkreis

    Beitragssatz

    monatl. Beitrag

    ohne Krankengeldanspruch

    15,7 %

    783,04 €
     

    mit Krankengeldanspruch

    16,3 %

    812,97 €
     


    Beiträge für Selbstständige
    Beitragsbemessung nach Beitragsbemessungsgrenze
    2023: 4.987,50 €

    Personenkreis

    Beitragssatz

    monatl. Beitrag

    ohne Krankengeldanspruch

    15,7 %

    höchstens 783,04 €
     

    mit Krankengeldanspruch

    16,3 %

    höchstens 812,97 €
     


    Beiträge für Selbstständige mit Einnahmen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze
    Mindestbemessungsgrenze 2023: 1.131,67 

    Personenkreis

    Beitragssatz

    monatl. Beitrag

    ohne Krankengeldanspruch

    15,7 %

    mindestens  177,67 €

    mit Krankengeldanspruch

    16,3 %

    mindestens 184,46 €


    Beiträge für sonstige Mitglieder (z.B. Beamte, Nichterwerbstätige etc.) ohne Krankengeldanspruch

    Personenkreis

    Beitragssatz

    monatl. Beitrag

    monatliche beitragspflichtige Einnahmen von mindestens
    1.131,67 

    15,7 %

    mind. 177,67 €
     
    monatliche beitragspflichtige Einnahmen bis höchstens 
    4.987,50 € 

    15,7 %

    max. 783,04 €
     

    Für Renten, Versorgungsbezüge und nebenberufliches Arbeitseinkommen beträgt der Beitragssatz 16,3 Prozent.

    Pflegeversicherung ab 1. Juli 2023

    Ab 1. Juli 2023 gelten für die Pflegeversicherung neue Beitragssätze. Hier finden Sie die wichtigsten
    Informationen zur Pflegeversicherung ab Juli 2023

    Pflegeversicherung bis 30. Juni 2023

    Personenkreis

    Beitrags-
    satz

    monatl. Beitrag

    Beitrag + Zuschlag von  0,35% für Kinderlose

    versicherungsfreie Beschäftigte

    3,05 %

    152,12 €

    169,58 €

    Selbstständige mit Einnahmen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze; bis höchstens 4987,50 €

    3,05 %

    max. 152,12 €

    max. 169,58 €

    Selbstständige mit Einnahmen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze; mindestens 1.131,67 € 

    3,05 %


     

    mind. 34,52 €

    mind. 38,48 €

    Sonstige Mitglieder (z.B. Beamte, Nichterwerbstätige), monatliche beitragspflichtige Einnahmen von mindestens  1.131,67 €  

    3,05 %

    mind. 34,52 €

    mind. 38,48 €

    sonstige Mitglieder (z.B. Beamte, Nichterwerbstätige), monatliche beitragspflichtige Einnahmen bis höchstens   4.987,50 €

    3,05 %

    max. 152,12 €

    max. 169,58 €


    Finanzielle Sicherheit im Krankheitsfall

    Wer gesund werden will, darf sich keine Sorgen ums Geld machen. Die DAK-Gesundheit sorgt mit günstigen Krankengeld-Tarifen für Ihre finanzielle Sicherheit, wenn Sie längere Zeit krank sind.

    Beitragsermäßigung für hauptberuflich Selbstständige bei Gewinneinbruch

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann die DAK-Gesundheit bei einem Gewinneinbruch Ihren Beitrag auch kurzfristig senken.

  • Beitragssätze für versicherungspflichtig Beschäftigte 2022

    Die Sozialversicherungsbeiträge werden grundsätzlich vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte getragen.*

    Hier die Beitragssätze im Einzelnen:

    KrankenversicherungBeitragssatz
    in Prozent

    Kassenindividueller allgemeiner Gesamtbeitragssatz:*

    16,1

    Kassenindividueller ermäßigter Gesamtbeitragssatz:**

    15,5

    Kassenindividueller Gesamtbeitragssatz für Renten sowie Versorgungsbezüge / Betriebsrenten:

    16,1

    Kassenindividueller Gesamtbeitragssatz für ausländische gesetzliche Renten:

    8,05

    *Der kassenindividuelle Gesamtversicherungsbeitragssatz setzt sich aus dem allgemeinen bzw. ermäßigten Krankenversicherungsbeitragssatz zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes in Höhe von 1,5 v.H. zusammen.

    ** Der ermäßigte Beitragssatz zur Krankenversicherung ist maßgebend, wenn für das Mitglied kein Anspruch auf Krankengeld besteht. Der Anspruch auf Krankengeld kann für bestimmte Personenkreise mit dem Wahltarif DAKpro Krankengeld erfüllt werden.

    PflegeversicherungBeitragssatz
    in Prozent

    Allgemeiner Beitragssatz:

    3,05

    Beitragssatz für Kinderlose nach dem Kinderberücksichtigungsgesetz:

    3,4

    In der Pflegeversicherung müssen Kinderlose einen Zuschlag in Höhe von 0,35 Prozent allein tragen.

    Beiträge zur Pflegeversicherung in Sachsen

    Im Bundesland Sachsen teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge zur Pflegeversicherung nicht je zur Hälfte, sondern die Arbeitnehmer tragen sie in Höhe von einem Prozent allein. Der verbleibende Teil bis zum allgemeinen Beitragssatz, zurzeit also noch ein Anteil von 2,05 Prozent, wird vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte getragen. In Sachsen beträgt damit der Arbeitnehmeranteil 2,025 % und der Arbeitgeberanteil 1,025 %. Für Kinderlose kommt auch in Sachsen noch ein Zuschlag von 0,35 Prozent dazu.

    Rentenversicherung

    Beitragssatz
    in Prozent

    Allgemeiner Beitragssatz:

    18,6


    Arbeitslosenversicherung

    Beitragssatz
    in Prozent

    Allgemeiner Beitragssatz:

    2,4 

  • Beitragssätze für freiwillig Versicherte 2022

    Krankenversicherung

    Höchstbeiträge für freiwillig versicherte Arbeitnehmer mit beitragspflichtigen Einnahmen über der Beitragsbemessungsgrenze 2022:  4.837,50 € 

    Personenkreis

    Beitragssatz

    monatl. Beitrag

    ohne Krankengeldanspruch

    15,5 %

    749,81 €
     

    mit Krankengeldanspruch

    16,1 %

    778,84 €
     


    Beiträge für Selbstständige
    Beitragsbemessung nach Beitragsbemessungsgrenze 2022: 4.837,50 € 

    Personenkreis

    Beitragssatz

    monatl. Beitrag

    ohne Krankengeldanspruch

    15,5 %

    749,81 €
     

    mit Krankengeldanspruch

    16,1 %

    778,84 €
     


    Beiträge für Selbstständige mit Einnahmen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze - Mindestbemessungsgrenze 2022: 1.096,67 € 

    Personenkreis

    Beitragssatz

    monatl. Beitrag

    ohne Krankengeldanspruch

    15,5 %

    mind. 169,98 €

    mit Krankengeldanspruch

    16,1 %

    mind. 176,56 €

    Beiträge für sonstige Mitglieder (z.B. Beamte, Nichterwerbstätige etc.) ohne Krankengeldanspruch

    Personenkreis

    Beitragssatz

    monatl. Beitrag

    monatliche beitragspflichtige Einnahmen von mindestens
    1.096,67 € (2022) 

    15,5 %

    mind. 169,98 €
     
    monatliche beitragspflichtige Einnahmen ab
     4.837,50 € (2022) 

    15,5 %

    max. 749,81 €
     

    Für Renten, Versorgungsbezüge und nebenberufliches Arbeitseinkommen beträgt der Beitragssatz 16,1 Prozent.


    Pflegeversicherung 2022

    Personenkreis

    Beitrags-
    satz

    monatl. Beitrag

    Beitrag + Zuschlag von 0,35%  für Kinderlose

    versicherungsfreie Beschäftigte

    3,05 %


     

    147,54 €

    164,48 €

    Selbstständige mit Einnahmen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze

    3,05 %

     147,54 €

     164,48 €

    Selbstständige mit Einnahmen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze; mind. 1.096,67 € 


     

    3,05 %


     

    mind. 33,45 €
    max. 147,54 €


     
    mind. 37,29€
    max. 164,48

    Sonstige Mitglieder (z.B. Beamte, Nichterwerbstätige), monatliche beitragspflichtige Einnahmen von mind. 1.096,67 € 

    3,05 %

    mind. 33,45 €

    mind. 37,29 €

    sonstige Mitglieder (z.B. Beamte, Nichterwerbstätige), monatliche beitragspflichtige Einnahmen ab   4.837,50 €

    3,05 %

    max. 147,54 €

    max. 164,48 €


    Finanzielle Sicherheit im Krankheitsfall

    Wer gesund werden will, darf sich keine Sorgen ums Geld machen. Die DAK-Gesundheit sorgt mit günstigen Krankengeld-Tarifen für Ihre finanzielle Sicherheit, wenn Sie längere Zeit krank sind.

    Beitragsermäßigung für hauptberuflich Selbstständige bei Gewinneinbruch

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann die DAK-Gesundheit bei einem Gewinneinbruch Ihren Beitrag auch kurzfristig senken.

  • Umlagesätze U1 und U2

  • So befüllen Sie Antragsdatensätze zu U1 und U2 richtig

    Seit dem 1. Januar 2018 gilt die neue Datensatzbeschreibung für die Übermittlung von AAG-Erstattungsanträgen in elektronischer Form. Datensätze können nun auch mit alphanumerischen Betriebsnummern (BNR) übermittelt werden. Die Versionsnummer ändert sich nicht und bleibt weiterhin die "05".

    In den Antragsdatensätzen zu Arbeitsunfähigkeit (U1) und Beschäftigungsverboten (U2) wurde ein neues Feld "SV-pflichtiges Arbeitsentgelt" aufgenommen. In dieses neue Feld tragen Sie das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt ein, von dem die fortgezahlten Arbeitgeberbeitragsanteile für den Erstattungszeitraum ermittelt werden. Somit werden bei einem Erstattungszeitraum ungleich eines ganzen Monats nur Teilarbeitsentgelte erfasst. Dies gilt für das fortgezahlte Arbeitsentgelt, ggf. GSV-Beitragsanteile, für das Feld zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) und für das SV-Entgelt.

  • Geringfügigkeitsgrenze

    Kranken-versicherung

    Rentenversicherung

    Arbeitslosen-versicherung

    monatlich

    520,00 Euro

    geringfügige Beschäftigungen unterliegen der Rentenversicherungspflicht

    520,00 Euro

  • Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen

    Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen  2023 

    Versicherungspflicht-
    grenzen
    Beitrags-
    bemessungsgrenzen

    Krankenversicherung

    Versicherungspflichtig zur Krankenversicherung sind alle Angestellten und Arbeiter, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Grenze von 66.600 € jährlich / 5.550,00 € monatlich nicht überschreitet.*

    59.850 € / Jahr
    4.987,50 € / Monat

    Pflegeversicherung

    66.600 € jährlich / 5.550,00 € monatlich.*

    59.850 € / Jahr
    4.987.50 € / Monat
    Rentenversicherung/
    Arbeitslosenversicherung

    Versicherungspflicht / Beitragspflicht ohne Rücksicht auf die Höhe des Jahresarbeitsentgelts

    Rechtskreis-West:
    87.600 € / Jahr
    7.300 € / Monat

    Rechtskreis-Ost:
    85.200 € / Jahr
    7.100 € / Monat

    * Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der bisher gültigen Versicherungspflichtgrenze bereits privat versichert waren, können dies bleiben, wenn ihr Jahresarbeitsentgelt 59.850 Euro überschreitet.

    Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen  2022 

    Versicherungspflicht-
    grenzen
    Beitrags-
    bemessungsgrenzen

    Krankenversicherung

    Versicherungspflichtig zur Krankenversicherung sind alle Angestellten und Arbeiter, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Grenze von 64.350 € jährlich / 5.362,50 € monatlich nicht überschreitet.*

    58.050 € / Jahr
    4.837,50 € / Monat

    Pflegeversicherung

    64.350 € jährlich / 5.362,50 € monatlich.*

    58.050 € / Jahr
    4.837,50 € / Monat
    Rentenversicherung/
    Arbeitslosenversicherung

    Versicherungspflicht / Beitragspflicht ohne Rücksicht auf die Höhe des Jahresarbeitsentgelts

    Rechtskreis-West:
    84.600 € / Jahr
    7.050 € / Monat

    Rechtskreis-Ost:
    81.000 € / Jahr
    6.750 € / Monat

    * Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der bisher gültigen Versicherungspflichtgrenze bereits privat versichert waren, können dies bleiben, wenn ihr Jahresarbeitsentgelt 58.050 Euro überschreitet.


    Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen 2021 

    Versicherungspflicht-
    grenzen
    Beitrags-
    bemessungsgrenzen

    Krankenversicherung

    Versicherungspflichtig zur Krankenversicherung sind alle Angestellten und Arbeiter, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Grenze von 64.350 € jährlich / 5.362,50 € monatlich nicht überschreitet.*

    58.050 € / Jahr
    4.837,50 € / Monat

    Pflegeversicherung

    64.350 € jährlich / 5.362,50 € monatlich.*

    58.050 € / Jahr
    4.837,50 € / Monat
    Rentenversicherung/
    Arbeitslosenversicherung

    Versicherungspflicht / Beitragspflicht ohne Rücksicht auf die Höhe des Jahresarbeitsentgelts

    Rechtskreis-West:
    85.200 € / Jahr
    7.100 € / Monat

    Rechtskreis-Ost:
    80.400 € / Jahr
    6.700 € / Monat

    * Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der bisher gültigen Versicherungspflichtgrenze bereits privat versichert waren, können dies bleiben, wenn ihr Jahresarbeitsentgelt 58.050 Euro überschreitet.

    Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen 2020 

    Versicherungspflicht-
    grenzen
    Beitrags-
    bemessungsgrenzen

    Krankenversicherung

    Versicherungspflichtig zur Krankenversicherung sind alle Angestellten und Arbeiter, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Grenze von 62.550 € jährlich / 5.212,50 € monatlich nicht überschreitet.*

    56.250 € / Jahr
    4.687,50 € / Monat

    Pflegeversicherung

    62.550 € jährlich / 5.212,50 € monatlich.*

    56.250 € / Jahr
    4.687,50 € / Monat
    Rentenversicherung/
    Arbeitslosenversicherung

    Versicherungspflicht / Beitragspflicht ohne Rücksicht auf die Höhe des Jahresarbeitsentgelts

    Rechtskreis-West:
    82.800 € / Jahr
    6.900 € / Monat

    Rechtskreis-Ost:
    77.400 € / Jahr
    6.450 € / Monat

    * Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der bisher gültigen Versicherungspflichtgrenze bereits privat versichert waren, können dies bleiben, wenn ihr Jahresarbeitsentgelt 56.250 Euro überschreitet.

    Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen 2019

    Versicherungspflicht-
    grenzen
    Beitrags-
    bemessungsgrenzen

    Krankenversicherung

    Versicherungspflichtig zur Krankenversicherung sind alle Angestellten und Arbeiter, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Grenze von 60.750 € jährlich / 5.062,50 € monatlich nicht überschreitet.*

    54.450 € / Jahr
    4.537,50 € / Monat

    Pflegeversicherung

    60.750 € jährlich / 5.062,50 € monatlich.*

    54.450 € / Jahr
    4.537,50 € / Monat
    Rentenversicherung/
    Arbeitslosenversicherung

    Versicherungspflicht / Beitragspflicht ohne Rücksicht auf die Höhe des Jahresarbeitsentgelts

    Rechtskreis-West:
    80.400 € / Jahr
    6.700 € / Monat

    Rechtskreis-Ost:
    73.800 € / Jahr
    6.150 € / Monat

    * Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der bisher gültigen Versicherungspflichtgrenze bereits privat versichert waren, können dies bleiben, wenn ihr Jahresarbeitsentgelt 54.450 Euro überschreitet.

    Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen 2018

    Versicherungspflicht-
    grenzen
    Beitrags-
    bemessungsgrenzen

    Krankenversicherung

    Versicherungspflichtig zur Krankenversicherung sind alle Angestellten und Arbeiter, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Grenze von 59.400 € jährlich / 4.950 € monatlich nicht überschreitet.*

    53.100 € / Jahr
    4.425 € / Monat

    Pflegeversicherung

    59.400 € jährlich / 4.950 € monatlich.*

    53.100 € / Jahr
    4.425 € / Monat
    Rentenversicherung/
    Arbeitslosenversicherung

    Versicherungspflicht / Beitragspflicht ohne Rücksicht auf die Höhe des Jahresarbeitsentgelts

    Rechtskreis-West:
    78.000 € / Jahr
    6.500 € / Monat

    Rechtskreis-Ost:
    69.600 € / Jahr
    5.800 € / Monat

    * Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der bisher gültigen Versicherungspflichtgrenze bereits privat versichert waren, können dies bleiben, wenn ihr Jahresarbeitsentgelt 53.100 Euro überschreitet.

    Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen 2017

    Versicherungspflicht-
    grenzen
    Beitrags-
    bemessungsgrenzen

    Krankenversicherung

    Versicherungspflichtig zur Krankenversicherung sind alle Angestellten und Arbeiter, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Grenze von 57.600 € jährlich / 4.800 € monatlich nicht überschreitet.*

    52.200 € / Jahr
    4.350 € / Monat

    Pflegeversicherung

    57.600 € jährlich / 4.800 € monatlich.*

    52.200 € / Jahr
    4.350 € / Monat
    Rentenversicherung/
    Arbeitslosenversicherung

    Versicherungspflicht / Beitragspflicht ohne Rücksicht auf die Höhe des Jahresarbeitsentgelts

    Rechtskreis-West:
    76.200 € / Jahr
    6.350 € / Monat

    Rechtskreis-Ost:
    68.400 € / Jahr
    5.700 € / Monat

    * Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der bisher gültigen Versicherungspflichtgrenze bereits privat versichert waren, können dies bleiben, wenn ihr Jahresarbeitsentgelt 52.200 Euro überschreitet.

    Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen 2016

    Versicherungspflicht-
    grenzen
    Beitrags-
    bemessungsgrenzen

    Krankenversicherung

    Versicherungspflichtig zur Krankenversicherung sind alle Angestellten und Arbeiter, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Grenze von 56.250 € jährlich / 4.687,50 € monatlich nicht überschreitet.*

    50.850 € / Jahr
    4.237,50 € / Monat

    Pflegeversicherung

    56.250 € jährlich / 4.687,50 € monatlich.*

    50.850 € / Jahr
    4.237,50 € / Monat
    Rentenversicherung/
    Arbeitslosenversicherung

    Versicherungspflicht / Beitragspflicht ohne Rücksicht auf die Höhe des Jahresarbeitsentgelts

    Rechtskreis-West:
    74.400 € / Jahr
    6.200 € / Monat

    Rechtskreis-Ost:
    64.800 € / Jahr
    5.400 € / Monat

    * Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der bisher gültigen Versicherungspflichtgrenze bereits privat versichert waren, können dies bleiben, wenn ihr Jahresarbeitsentgelt 50.850 Euro überschreitet.

  • Insolvenzgeldumlage