Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen vorläufig 2022
* Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der bisher gültigen Versicherungspflichtgrenze bereits privat versichert waren, können dies bleiben, wenn ihr Jahresarbeitsentgelt 58.050 Euro überschreitet.
Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen 2021
* Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der bisher gültigen Versicherungspflichtgrenze bereits privat versichert waren, können dies bleiben, wenn ihr Jahresarbeitsentgelt 58.050 Euro überschreitet.
Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen 2020
* Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der bisher gültigen Versicherungspflichtgrenze bereits privat versichert waren, können dies bleiben, wenn ihr Jahresarbeitsentgelt 56.250 Euro überschreitet.
Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen 2019
* Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der bisher gültigen Versicherungspflichtgrenze bereits privat versichert waren, können dies bleiben, wenn ihr Jahresarbeitsentgelt 54.450 Euro überschreitet.
Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen 2018
* Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der bisher gültigen Versicherungspflichtgrenze bereits privat versichert waren, können dies bleiben, wenn ihr Jahresarbeitsentgelt 53.100 Euro überschreitet.
Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen 2017
* Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der bisher gültigen Versicherungspflichtgrenze bereits privat versichert waren, können dies bleiben, wenn ihr Jahresarbeitsentgelt 52.200 Euro überschreitet.
Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen 2016
* Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 wegen Überschreitens der bisher gültigen Versicherungspflichtgrenze bereits privat versichert waren, können dies bleiben, wenn ihr Jahresarbeitsentgelt 50.850 Euro überschreitet.