Sicherheitshinweis

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Drei Arzneimittel dürfen nur noch bedingt ausgetauscht werden

  1. Buprenorphin – Transdermale Pflaster mit unterschiedlicher Anwendungshöchstdauer
  2. Hydromorphon – Retardtabletten mit unterschiedlicher täglicher Anwendungshäufigkeit
  3. Oxycodon – Retardtabletten mit unterschiedlicher täglicher Anwendungshäufigkeit

Bei gleicher Anwendungshöchstdauer, beziehungsweise Anwendungshäufigkeit muss weiterhin ein Rabattarzneimittel abgegeben werden.

Weitere Arzneimittel dürfen nicht mehr ausgetauscht werden

Die folgenden Wirkstoffe sind von dem Austausch im Rahmen der Aut-idem-Substitution ausgeschlossen:

  • Betaacetyldigoxin – Tabletten
  • Carbamazepin – Retardtabletten
  • Ciclosporin – Lösung zum Einnehmen
  • Ciclosporin – Weichkapseln
  • Digitoxin – Tabletten
  • Digoxin – Tabletten
  • Levothyroxin-Natrium – Tabletten
  • Levothyroxin-Natrium + Kaliumiodid (fixe Kombination) – Tabletten
  • Phenobarbital – Tabletten
  • Phenprocoumon – Tabletten
  • Phenytoin – Tabletten
  • Primidon – Tabletten
  • Tacrolimus – Hartkapseln
  • Tacrolimus – Hartkapseln, retardiert
  • Valproinsäure – Retardtabletten

Weitere Informationen zur Anlage VII der Arzneimittel-Richtlinie und welche Medikamente noch von der Aut-idem-Substitution ausgeschlossen sind, erfahren Sie auf der Internetseite des G-BA

Vorgehensweise bei der Verordnung

Bei einer Verordnung eines zur Substitutionsausschlussliste gehörenden Wirkstoffes muss zwingend der Handelsname des Medikaments auf dem Rezept vermerkt sein. Alternativ ist es möglich, den Wirkstoff und die Herstellerbezeichnung auf dem Rezept aufzuführen. Eine einfache Verordnung mit dem Wirkstoffnamen ist nicht ausreichend.

Vorgehensweise für die Apotheken

Rezepte, die diesen Anforderungen nicht genügen, dürfen nicht beliefert werden. In solchen Fällen bedarf es einer Korrektur oder Neuausstellung des Rezeptes.


-Stand Juni 2022-